Termine | 06.04.2018

TV Weißenthurm 1868 e. V.

Mitgliederversammlung

Am Freitag, 4. Mai, 20.15 Uhr im „Rheinhotel Kelch“

Weißenthurm. Der TV Weißenthurm 1868 e. V. lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder zur 151. Mitgliederversammlung am 4. Mai 2018 um 20.15 Uhr im „Rheinhotel Kelch“ Rheinufer, Weißenthurm ein. Nachfolgend werden die Tagesordnungspunkte aufgelistet. Mit der Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden wird die Mitfliederversammlung eröffnet. Danach folgt die Totenehrung und die Ehrung der langjährigen Mitglieder. Anschließend wird über die 150. Mitgliederversammlung berichtet, danach folgt der Jahresbericht des ersten Vorsitzenden. Außerdem stehen die Berichte aus den jeweiligen Abteilungen auf dem Programm. Der Kassenbericht folgt danach sowie der Bericht der Kassenprüfer. Die Entlastung des Vorstandes und eine Satzungsänderung ergänzen das Programm.

Satzungsänderung

Die Satzung soll um folgenden Text ergänzt werden:

§ 2a Ziffer 1 bis 3 (neu):

§ 2a Datenschutz im Verein

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO, und des Bundesdatenschutzgesetzes, BDSG, personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. 2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Abschließend wird der Ausblick auf das kommende Jahr und Verschiedenes besprochen. Es wird um Teilnahme aller Mitglieder an der Mitgliederversammlung gebeten, um ihre Verbundenheit mit dem Turnverein zu bezeugen und anstehende Entscheidungen mitzutragen. Die Satzung kann in der Geschäftsstelle freitags in der Zeit von 18 bis 20 Uhr eingesehen werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Pressemitteilung des TV

Weißenthurm 1868 e. V

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