Ortsgemeinde Plaidt
Schnelltests mittwochs und freitags
Plaidt. Gemäß der geänderten Coronavirus-Testverordnung (TestV) haben seit dem 13. November 2021 wieder alle asymptomatische Personen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests nach § 1 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 (= PoC-Antigentest zur patientennahen Anwendung durch Dritte). Die Testungen nach § 4a TestV können, im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten, mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden. In der Ortsgemeinde Plaidt besteht jeweils mittwochs und freitags von 16 Uhr bis 18 Uhr ohne Terminreservierung die Möglichkeit hierzu an der Hummerich-Halle.
