Ortsgemeinde Eppenberg
Umlaufverfahren
Eppenberg. Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation und der anhaltend bedenklichen Infektionslage werden in den nachfolgend genannten Angelegenheiten von den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Eppenberg Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren nach § 35 Abs. 3 Gemeindeordnung gefasst.
In einem Vorverfahren wurden alle Ratsmitglieder über die Absicht zur Durchführung eines Umlaufverfahrens sowie über die zu entscheidenden Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt. Kein Ratsmitglied hat der Beschlussfassung im Umlaufverfahren widersprochen.
Nun haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit im unten genannten Zeitraum über das Ratsinformationssystem für die einzelnen Angelegenheiten abzustimmen.
Das Umlaufverfahren des Ortsgemeinderates Eppenberg wird im Abstimmungszeitraum von Donnerstag, 18. Februar, 16 Uhr bis Dienstag, 23. Februar, 16 Uhr durchgeführt.
Öffentliche Angelegenheiten: die Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eppenberg für das Haushaltsjahr 2021.
