Jagdgenossenschaft Rheinbreitbach
Verwendung der Jagdpacht
Rheinbreitbach. Gemäß den Bestimmungen Bundesjagdgesetzes hat Jagdvorsteher Dieter Kral die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rheinbreitbach darauf hinzuweisen, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung am 18. Oktober 2019 einstimmig beschlossen hat, auf die Auszahlung der Jagdpachtanteile zu verzichten und die Jagdpacht für gemeinwohlbezogene Zwecke zu verwenden.
Als Einzelmaßnahmen wurden Kultur- und Naturschutzprojekte, sowie die Förderung von Vereinen und Jugendorganisationen in Rheinbreitbach festgelegt.
Die Niederschrift der Versammlung liegt im Gemeindebüro (Obere Burg) ab dem 17. Februar vier Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen während den Öffnungszeiten aus.
