Informationsabend am Dienstag, 26. April
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
„Sich dann entscheiden, wenn man sich noch entscheiden kann“
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie kann jemand Vorsorge für den Fall treffen, dass man selbst seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Durch einen Unfall kann man in ein Koma fallen oder eine Krankheit löst einen Schlaganfall aus. Schnell ist ein Mensch, ob Jung oder Alt, in der Situation, dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Wer aber kümmert sich dann um die persönlichen, rechtlichen und finanziellen Dinge? „Bestimmen womöglich fremde Personen über mich?“ Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Ehepartner, Eltern oder Kinder dies automatisch übernehmen dürfen. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen. Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. - werden über die rechtlichen Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung wie z.B. der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren. Auch das Verfahren einer gesetzlichen Betreuung wird thematisiert werden.
Die kostenlose Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 26. April von 18 bis 20 Uhr in den Räumen der katholischen Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, in der 3. Etage statt.
Anmeldungen bei: SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de oder Katholische Familienbildungsstätte, Tel. (0 26 41) 27 0 39.
