Bündnis 90/Die Grünen Bendorf
Beleuchtung eines Landesjustizvollzugsgesetzes
Katharina Raue, MdL, zur Anhörung des Rechtsausschusses zum Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz
Bendorf. Zur Anhörung des Rechtsausschusses zum Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz erklärt Katharina Raue, Sprecherin für Justiz der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Rheinland-Pfalz:
In einer vierstündigen Anhörung hat der Rechtsausschuss heute den Entwurf eines neuen Landesjustizvollzugsgesetzes in den verschiedensten Facetten beleuchtet. Acht Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis, Strafvollzug und Bewährungshilfe, Rechtsprechung und Datenschutz haben den Gesetzentwurf untersucht und den Abgeordneten ihre Auffassung erläutert. Einigkeit bestand darin, dass die Regelungen an der Resozialisierung ausgerichtet, praxisnah und damit zukunftsfähig sind. In einzelnen Bereichen haben sich spannende Diskussionen entwickelt. Dabei fanden die Regelungen der Sicherungsverwahrung überwiegend Zuspruch. Wenn auch das Instrument der Sicherungsverwahrung als solches berechtigter Kritik begegnet, so ist Rheinland-Pfalz doch in der Pflicht, diese bundesgesetzliche Vorgabe umzusetzen. Kontrovers diskutiert wurde insbesondere die Frage, ob die geplante Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung als Abteilung einer Justizvollzugsanstalt dem vom Bundesverfassungsgericht statuierten Abstandsgebot gerecht wird. Auch die Frage, ob die Ausgestaltung der Unterbringungsräume den gleichen Kriterien entsprechen sollte wie die der Haftzellen, wurde thematisiert. In Artikel drei des Gesetzentwurfes wird der Datenschutz in allen Bereichen des Justizvollzuges geregelt. In enger Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz entwickelt, sind diese Regeln im bundesdeutschen Vergleich einmalig und wegweisend.
Wir werden diese Anhörung sorgfältig auswerten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung entspricht unserem Grünen Verständnis von Resozialisierung im Strafvollzug, „minimalinvasiven“ Eingriffen in die Freiheitsrechte bei der Sicherungsverwahrung sowie einem umfassenden Datenschutz bereits in weitestem Umfang. Mit einigen zusätzlichen Änderungen, die sich im Rahmen der Anhörungen für uns als notwendig ergeben sollten, werden wir ein gutes Gesetz noch besser machen.“
Pressemitteilung
Büro des MdL Katharina Raue
(Bündnis 90/Die Grünen)
