Förderverein evgl. Kindergarten Vallendar
Jährliche Mitgliederversammlung
Vallendar. Liebe Mitglieder des Fördervereins, am Mittwoch, 25. September, um 20 Uhr in der Kindertagesstätte findet die ordentliche jährliche Mitgliederversammlung des Fördervereins des evangelischen Kindergartens Vallendar e.V. statt. Der Förderverein lädt alle Mitglieder und alle, die es gerne werden möchten herzlich zur jährlichen Hauptversammlung ein. Wir freuen uns über rege Teilnahme!
Die Tagesordnungspunkte sind:
0) Begrüßung;
1) Jahresbericht 2012;
2) Kassenbericht;
3) Bericht des Kassenprüfers;
4) Entlastung des Vorstandes;
5) Neuwahl des Vorstandes;
6) Neuwahl des Kassenprüfers;
7) Satzungsänderungen: Es sollen folgende Satzungsänderungen beschlossen werden: Es wird beantragt, dass in § 7 Mitgliederversammlung wie folgt gefasst werden soll: § 7 Mitgliederversammlung: Einmal im Jahr muss eine ordentliche Hauptversammlung in Vallendar stattfinden.
Diese erfolgt im dritten Quartal eines jeden Geschäftsjahres. Sie wird durch den Vorstand 14 Tage vorher schriftlich durch einfachen Brief oder per E-Mail an die letzte bekannte Anschrift / E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitgliedes einberufen.
Die Einberufung der in der Verbandsgemeinde Vallendar wohnenden Mitglieder kann auch durch eine Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Verbandsgemeinde Vallendar erfolgen. Sie hat folgende Aufgaben:
1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes über das zurückliegende Geschäftsjahr;
2. Entlastung des Vorstandes;
3. Wahl des neuen Vorstandes;
4. Satzungsänderungen;
5. Wahl der Kassenprüfer.
Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Versammlung. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen und die Einladung 14 Tage vor Versammlung ergangen ist. Ihre Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit gefasst. Bei einer Satzungsänderung ist Dreiviertelmehrheit der Erschienenen erforderlich. Es wird beantragt, dass § 10 außerordentliche Mitgliederversammlung gefasst werden soll wie folgt: § 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung: 1. Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
2. Wenn zehn v.H. der Mitglieder des Vereins unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen, ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
3. Sie muss mit Frist von sieben Tagen schriftlich durch einfachen Brief oder per E-Mail an die letzte bekannte Anschrift / E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitgliedes einberufen werden. Die Einberufung der in der Verbandsgemeinde Vallendar wohnenden Mitglieder kann durch eine Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde erfolgen.
8) Sonstiges: Anregungen zum Punkt Sonstiges bitten wir, an den Vorstand persönlich oder unter foerdervereinkitavallendar@online.de zu richten.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand des Fördervereins
evgl. Kindergarten Vallendar e.V.
