Aufdrucken des Geschlechteranteils auf den Stimmzetteln ist nicht verfassungskonform
„Politik sollte niemals mit der Brechstange betrieben werden“
Verfassungsgerichtshof hat umstrittenes rot-grünes Kommunalwahlgesetz gekippt
Weißenthurm. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat entschieden: Das umstrittene Aufdrucken des Geschlechteranteils auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl ist nicht verfassungskonform. Das rot-grüne Kommunalwahlgesetz wurde gekippt und damit die CDU-Haltung vor Ort und im Landtag bestätigt. Viele ehrenamtlichen Kommunalpolitiker aller Parteien sind nun zu Recht verärgert. Von ihnen wird verlangt, dass sie bei den Listenaufstellungen genauestens die Regeln und Vorschriften für die Wahlen einhalten. So reichte allein in diesem Jahr der Verdacht, dass die FWG ihre Liste noch einmal neu aufstellen musste. Die Landesregierung aber testet bei der Wahl, dem Eckpfeiler der Demokratie, die Verfassungsgrenzen aus.
„Das hätte sich alles erspart werden können, die ganze Verunsicherung in den Kommunen und bei den Kandidaten. Was hat sich die Koalition von SPD und Grünen nur gedacht, ein Gesetz - gegen die Stimmen der CDU - zu verabschieden und jede rechtliche Zweifel in den Wind zu schlagen? Politik sollte niemals mit der Brechstange betrieben werden. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das Ziel Frauenförderung ist wichtig, aber nur mit klugen Mitteln. Rot-Grün hat der Frauenförderung mit ihrer undurchdachten Initiative nun einen Bärendienst erwiesen, indem sie mit ihrem Gesetz die Verfassungswidrigkeit der Kommunalwahl in Kauf genommen hatte“, erklärt CDU-Politiker Josef Dötsch (MdL).
Warnungen bestätigt
„Die Entscheidung des höchsten rheinland-pfälzischen Gerichts hat nun alle Warnungen der CDU sowie zahlreicher Verfassungsrechtler bestätigt und das Ansinnen der Regierungskoalition gestoppt. So, wie es viele bereits vor Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes prophezeit hatten“, kommentiert Dötsch, der auch als Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbands Weißenthurm viele Aufstellungsveranstaltungen geleitet hat.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die sich ehrenamtlich zur Wahl am Sonntag, 25. Mai, stellen wollen, sind verunsichert und schütteln den Kopf darüber, wie leichtfertig eine Regierungsmehrheit mit Recht und Gesetz umgeht. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Roger Lewentz hatten das verfassungswidrige Gesetz vorangetrieben, obwohl sie auf Experten der Verfassungsabteilung zurückgreifen können. Alle Warnungen würden aber von den führenden SPD- und Grünenpolitikern einfach abgetan. „Wer Politik mit dem Kopf durch die Wand machen möchte, der hinterlässt am Ende Bauschutt. Deshalb keine Experimente, und der Verfassungsgerichtshof ist auch kein Reparaturbetrieb für undurchdachte Gesetze“, meint Dötsch.
Da der Verfassungsgerichtshof das Gesetz mit den umstrittenen Wahlzettelaufdrucken ausgesetzt habe, werden nun die Wahlzettel wie bisher - ohne weitere Beeinflussung - gedruckt. „Das ist gut so“, sagt Dötsch, der zudem betont, dass die Wähler in jedem Fall in der Wahlkabine nicht beeinflusst werden dürfen. „Das sollten wir ernst nehmen und gemeinsam überlegen, wie mehr Frauen, Jüngere und ein größerer Querschnitt der Berufsgruppen für die Kommunalpolitik begeistert werden können - aber bitte ohne die Verfassung zu strapazieren, ohne Ideologie, sondern mit gesundem Menschenverstand.“Pressemitteilung Josef Dötsch (MdL)
