Allgemeine Berichte | 16.12.2019

Vakanzregelung für die Pfarreiengemeinschaft Vallendar

Zwei Gottesdienste an jedem Wochenende

Gültigkeit ab 1. Januar 2020

Vallendar. Ab 1. Januar 2020 tritt für die Pfarreiengemeinschaft Vallendar die Vakanzregelung in Kraft.

Für die Zeit der Vakanz wird als Pfarrverwalter Pfr. Joachim Fey von Bendorf zuständig sein. Ihm zur Seite steht Pastoralreferent Matthias Olzem, der hier die ganze Seelsorge koordiniert, das heißt, Taufen, Trauungen, die Sondergottesdienste, die seelsorgerischen Herausforderungen und vieles mehr.

Fest steht, dass in der Zeit der Vakanz zwei Gottesdienste hier in der Pfarreiengemeinschaft Vallendar an jedem Wochenende stattfinden: Samstags um 18 und sonntags um 11.30 Uhr. Wie folgt sind diese verteilt: jeweils am ersten und dritten Samstag eines Monats in Niederwerth. Am zweiten und vierten (eventuell fünften) Samstag eines Monats jeweils in der Pfarrkirche sonntags um 11.30 Uhr. Am ersten und dritten (eventuell fünften) Sonntag eines Monats in der Kreuzkirche. Am zweiten und vierten Sonntag eines Monats jeweils in Urbar.

Werktagsgottesdienste entfallen

Die Werktagsgottesdienste als Eucharistiefeiern entfallen. Dafür können alle anderen Gottesdienstformen gepflegt werden.

Die Zuständigkeiten für Beerdigungen sind geregelt. Das Büro weiß darüber Bescheid. Alles andere wird Herr Olzem klären. Das Pfarrbüro bleibt als Ansprechpartner für Sie erhalten. Die Gremien, also Pfarreienrat, Kirchengemeindeverband und Verwaltungsräte, arbeiten selbstständig, unter Vorsitz der jetzigen Stellvertreter.

Damit ist eine Form gefunden, die zwar nicht alle Wünsche erfüllt, die aber einigermaßen gerecht alle Kirchorte der Pfarreiengemeinschaft berücksichtigt.

Zum besseren Verständnis aufgeschlüsselt: erster Samstag eines Monats VAM um 18 Uhr Niederwerth. Zweiter Samstag eines Monats VAM um 18 Uhr Pfarrkirche. Dritter Samstag eines Monats VAM um 18 Uhr Niederwerth. Vierter Samstag eines Monats VAM um 18 Uhr Pfarrkirche. (Fünfter Samstag eines Monats VAM um 18 Uhr Pfarrkirche.)

Erster Sonntag eines Monats um 11.30 Uhr Kreuzkirche. Zweiter Sonntag eines Monats um 11.30 Uhr Urbar. Dritter Sonntag eines Monats um 11.30 Uhr Kreuzkirche. Vierter Sonntag eines Monats um 11.30 Uhr Urbar. (Fünfter Sonntag eines Monats um 11.30 Uhr Kreuzkirche.)

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