Politik | 16.12.2014, 10:10 Uhr

Keine Mehrheit im Gemeinderat für den Antrag von „Unser Wachtberg“

Auch künftig keine Unterrichtung über die Limbach-Stiftung

Ein Gutachten und eine Klage stehen als Möglichkeiten im Raunm

Wachtberg. Keine Mehrheit fand der Antrag der Wählervereinigung „Unser Wachtberg“, den Wachtberger Gemeinderat stärker an den Entscheidungen der Limbach-Stiftung zu beteiligen. Nur die zehn Ratsmitglieder von „Unser Wachtberg“ und den Grünen stimmten in der jüngsten Ratssitzung für den Antrag, Bürgermeisterin Renate Offergeld als Vorsitzende des Kuratoriums der Limbach-Stiftung solle künftig über alle Angelegenheiten der Limbach-Stiftung in nicht-öffentlicher Sitzung berichten sowie bei anstehenden Entscheidungen den Rat in angemessener Zeit vorab informieren und in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Die Mehrheit von CDU, FDP und UWG stimmte geschlossen gegen dieses Ansinnen, während die SPD ein uneinheitliches Abstimmungsbild abgab.

„Unser Wachtberg“-Fraktionsvorsitzender Thomas Franz hatte zuvor bemängelt, der Gemeinderat habe zu wenig Mitspracherecht bei den Entscheidungen der Limbach-Stiftung, die zum Teil auch die Belange der Gemeinde berührten. Seine Fraktion wolle sowohl eine schnelle Unterrichtung über die aktuelle Entwicklung der Stiftung wie auch ein Mitspracherecht bei bedeutenden Entscheidungen. Schließlich sei die Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder vom Gemeinderat in das Gremium entsandt. Weil es in der Sache aber innerhalb Gemeinderates durchaus unterschiedliche Meinungen gebe, habe man sich im Hauptausschuss darauf geeinigt, zunächst die Kosten für ein rechtliches Gutachten zu ermitteln und dann zu entscheiden, ob ein Gutachter die Sachlage ein für alle Mal klären solle.

SPD-Fraktionschef Dr. Bernd Becker gab zu, er sei sich auch unklar über die tatsächliche Sachlage, zumal die Kommunalaufsicht und die Stiftungsaufsicht vollkommen unterschiedliche Auskünfte hierzu gegeben hätten. Deshalb sei auch er dafür, mit einem Gutachten Klarheit zu schaffen. „Sonst enden die Diskussionen nie“, vermutete er. Wenn man sich nicht auf den Gutachter-Weg einigen könne, müsse man wohl den Rechtsweg beschreiten. Ähnlich sah es Ingo Steiner (Grüne), der ebenfalls für eine externe Begutachtung plädierte, um endlich Rechtssicherheit zu bekommen. Tom Fuhr („Unser Wachtberg“) gab zu bedenken, dass angesichts der unklaren rechtlichen Situation nicht sicher sein, ob Bürgschaften aus der Vergangenheit, die die Gemeinde gegenüber der Stiftung abgegeben habe, überhaupt noch Bestand hätten. Er brachte auch eine Fürsorgepflicht der Gemeinde gegenüber den Kuratoriumsmitgliedern aus den Reihen des Gemeinderates ins Spiel, um diese vor Schadenersatzklagen zu schützen. Deshalb müsse man sogar in Erwägung ziehen, die Kuratoriumsmitglieder vorsorglich abzuberufen, bis die Situation rechtlich geklärt sei.

Auf der anderen Seite konnte Hartmut Beckschäfer (CDU) nicht erkennen, dass die Gemeinde mittelbar oder unmittelbar an der Stiftung beteiligt sei und konnte daher den Wunsch nach Transparenz nicht ganz nachvollziehen, da es sich um eine private Stiftung handele. Daher sei es durchaus sinnvoll, Klarheit zu schaffen, wobei allerdings ein Gutachten nicht die richtige Lösung sei. Sein Fraktionskollege Volker Gütten riet denjenigen, die an einer Klärung der Sache interessiert seien, ebenfalls dazu, den Rechtsweg einzuschlagen - die Kosten aber selbst zu tragen. Ein Gutachten bringe ohnehin letztlich keine Sicherheit, „denn wer Klarheit will, muss klagen“, ergänzte Dr. Ulf Hausmanns (CDU).

So wurde der Vorstoß der Wählervereinigung „Unser Wachtberg“ mit großer Mehrheit abgelehnt. Dabei wolle man es aber nicht bewenden lassen, erklärte Tom Fuhr nach der Sitzung. Man werde sich überlegen, wie man weiter vorgehen wolle, denn es gebe mehrere Möglichkeiten. So könnte nun ein Intraorganstreit innerhalb des Rates - damit wendet sich eine unterlegene Minderheit gegen die Entscheidung einer Mehrheit - wegen einer möglichen Verletzung kommunalverfassungsrechtlicher Rechte und Pflichten in Betracht kommen. Man werde auf jeden Fall eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Erwägung ziehen und die Voraussetzungen hierfür prüfen. Das Thema sei jedenfalls noch nicht erledigt.

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