Mitteilungen aus dem Rathaus Wachtberg
Decanto-Streichquartett zu Gast im Köllenhof
Sonntag, 22. Februar, 17 Uhr
Wachtberg-Ließem. Am Sonntag, 22. Februar, um 17 Uhr, lädt das Decanto-Quartett zu einem Konzert für Liebhaber der klassischen Musik und vor allem Liebhaber des Violinenklangs in den Köllenhof ein. Durch gemeinsame Arbeit und Studien fanden die vier Musiker zusammen und gründeten aus Freude an der Kammermusik 1992 dieses Quartett, dem sie sich nebenberuflich widmen. 1995 nahm das Streichquartett an einem Kammermusikfestival in Rostow am Don teil. Es besuchte eine Masterclass unter der Leitung von Samuel Rhodes, dem Bratscher des Juillard String Quartetts und bildete sich 2013 und 2015 in Kursen des Mandelring-Streichquartetts weiter.
Das Repertoire des Decanto-Quartetts umfasst mit Werken von Haydn, Mozart, Beethoven, Schubert, Mendelssohn-Bartholdy, Schumann, Brahms, Dvorak, Bartok und Schostakowitsch die Höhepunkte der Streichquartettliteratur.
Mit Werken von Joseph Haydn, Franz Schubert und Ludwig van Beethoven wollen Birgitta Winnen (Violine), Esther Linsel (Violoncello), Elisabeth Natzel (Violine) und Siegbert Wodniok (Violine) die Gäste im Köllenhof in Ließem begeistern. Karten an der Abendkasse. Sonntag, 22. Februar, 17 Uhr, Köllenhof, Marienforster Weg 14, 53343 Wachtberg-Ließem.
Pressemitteilung
der Gemeinde Wachtberg
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Waldbrand am höchste Berg der Eifel
12.08.: Adenau: 700 Quatratmeter Wald an der Hohen Acht in Flammen
Adenau. An der Hohen Acht kam es am Mittwochabend, 12. August 2026, um 21:22 Uhr zu einer Meldung eines Vegetationsbrandes. Unterhalb des Kaiser-Wilhelm-Turms brannten etwa 700qm Wald in schwer zugänglichem Gelände.
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Aus dem Polizeibericht
Einsätze für Feuerwehr und Polizei
Adenau. Am Mittwochabend (12.08.2026) wurde gegen 21:22 Uhr ein Vegetationsbrand an der Hohen Acht gemeldet. Unterhalb des Kaiser-Wilhelm-Turms brannte auf einer Fläche von rund 700 Quadratmetern Wald in schwer zugänglichem Gelände.
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Allgemeine Berichte
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach §3 (1) VOB/A
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