Politik | 01.04.2014

Gemeinde Wachtberg

Rasenmäher & Co. – des einen Freud, des anderen Leid

Wachtberg. Die ersten sonnenwarmen Tage locken allerorts die Hobbygärtner ins Freie, wo es nach dem langen Winter reichlich zu tun gibt. Nicht selten jedoch begeistert der Tatendrang des einen nicht seinen Erholung suchenden Nachbarn.

Klare Regeln

In der Gemeinde Wachtberg gibt es daher in der Straßenordnung eine klare Regelung, damit beiden Seiten zu ihrem Recht verholfen werden kann. Hiernach sind die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die nach Lage der Örtlichkeit ungewöhnliche, die Ruhe störende Geräusche verursachen, nur an Werktagen (also auch samstags) von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet. Unberührt bleiben hiervon gewerbliche Tätigkeiten. Verstöße gegen die Ruhezeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Sinne eines friedlichen Miteinanders bittet die Gemeindeverwaltung Wachtberg um Berücksichtigung dieser Ruhezeiten. Für eventuelle Rückfragen steht der Fachbereich II – Bürgerdienste und Soziales - unter Tel. (02 28) 9 54 41 36 zur Verfügung.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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