Katholische Frauengemeinschaft Fritzdorf/Arzdorf
Spende für den Hospizverein Bonn e.V.
Fritzdorf/Arzdorf. Die katholische Frauengemeinschaft Fritzdorf/Arzdorf spendet jedes Jahr Geld für einen guten Zweck. Die diesjährige Spendensumme stammt aus dem Erlös des jährlichen Kuchenbuffets des Fritzdorfer Weihnachtsmarktes.
500 Euro gespendet
In diesem Jahr spendet die Frauengemeinschaft 500 Euro für den Hospizverein Bonn e.V. mit Sitz am Waldkrankenhaus in Bad Godesberg. Das Motto des Vereins ist: Leben bis zuletzt – in Würde sterben. Dort werden schwerstkranke und sterbende Menschen begleitet, ob ambulant, in häuslicher Umgebung, in Seniorenhäusern, in Krankenhäusern oder auch stationär im eigenen Hospiz am Waldkrankenhaus. Dies ist eine schwere und oft traurige Arbeit und wird meist mit ehrenamtlichen Helfern/Helferinnen durchgeführt. Zudem finanziert sich der Verein zu 60 Prozent aus Spenden. Die Frauen der katholischen Frauengemeinschaft Fritzdorf/Arzdorf freuen sich auch in diesem Jahr wieder ,einen so sinnvollen und wichtigen Verein unterstützt zu haben.
360 Euro gespendet
Auch im Dezember 2014 hat die katholische Frauengemeinschaft Fritzdorf/Arzdorf bereits 360 Euro an Pfarrer Afoakwah gespendet, der mit diesem Geld ein Jahr Schule für ein Kind in Afrika sichern kann. Dieses Geld stammt aus dem Erlös des Erntedankfestes in Arzdorf.
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Waldbrand am höchste Berg der Eifel
12.08.: Adenau: 700 Quatratmeter Wald an der Hohen Acht in Flammen
Adenau. An der Hohen Acht kam es am Mittwochabend, 12. August 2026, um 21:22 Uhr zu einer Meldung eines Vegetationsbrandes. Unterhalb des Kaiser-Wilhelm-Turms brannten etwa 700qm Wald in schwer zugänglichem Gelände.
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Aus dem Polizeibericht
Einsätze für Feuerwehr und Polizei
Adenau. Am Mittwochabend (12.08.2026) wurde gegen 21:22 Uhr ein Vegetationsbrand an der Hohen Acht gemeldet. Unterhalb des Kaiser-Wilhelm-Turms brannte auf einer Fläche von rund 700 Quadratmetern Wald in schwer zugänglichem Gelände.
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Allgemeine Berichte
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach §3 (1) VOB/A
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