Politik | 01.09.2014

Stadtratssitzung in Mülheim-Kärlich

Die Meinungen gingen auseinander

Mülheim-Kärlich. Insgesamt 15 Tagesordnungspunkte umfasste die Stadtratssitzung, die jüngst im Konferenzraum der Rheinlandhalle stattfand.

Dritte Änderung der Satzung

Nach den „Mitteilungen der Verwaltung“ durch Stadtbürgermeister Uli Klöckner und der Wahl von den Ausschussmitgliedern für den Werkausschuss, stand die „3. Änderung der Hauptsatzung“ auf der Tagesordnung. Bereits in seiner Sitzung am 10. Juli hatte der Stadtrat mit der 2. Änderung der Hauptsatzung die Voraussetzung dafür geschaffen, bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete zu wählen, was auch in der zweiten Stadtratssitzung nach der Kommunalwahl am 22. Juli erfolgte. Bei der nun anstehenden 3. Änderung der Satzung sollte die monatliche Aufwandsentschädigung der drei Stadtbeigeordneten neu geregelt werden. Die von der Verwaltung versandte Vorlage sah vor, dem Ersten Beigeordneten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Prozent der dem Stadtbürgermeister zustehenden Entschädigung zu gewähren. Die weiteren Beigeordneten sollten mit jeweils 30 Prozent bedacht werden.

Wird wirklich alles teurer?

In der ersten Wortmeldung ging der FWG-Fraktionsvorsitzende Ralf Schmorleiz zunächst mit dem Hinweis auf den Bau von drei Grundschulen auf die Herausforderungen ein, die in der laufenden Wahlzeit anstehen: „Wir wollen die Personen in der Verwaltung mit einem angemessenen Betrag entschädigen. Die Aussage, dass der Umfang von Arbeiten bei einer Verwaltung von drei Beigeordneten gegenüber einer Verwaltung von zwei Beigeordneten geringer ist und daher auch die Aufwandsentschädigung reduziert werden muss, ist aus unser Betrachtung eine sehr einfache Bewertung der Problematik“, so Schmorleiz. „Wir erwarten, dass die neu gewählten Beigeordneten zukünftig Aufgabenfelder besetzen beziehungsweise ersetzen, die bislang allenfalls rudimentär oder gar nicht besetzt waren“, betonte der FWG-Fraktionsvorsitzende. „Die Auszahlungen für die Aufwandsentschädigungen werden sicherlich steigen. Man kann dann auch einfach zu der Erkenntnis kommen, es wird alles teurer. Aber ist das wirklich so? Spart man nicht Personalkosten von Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung, die bislang die Stadt unterstützt haben?“, fragte er seine Ratskollegen. Für die FWG-Fraktion stellte er daher den Antrag, die Aufwandsentschädigung des Ersten Beigeordneten mit 50 Prozent festzusetzen und die der weiteren Beigeordneten bei 40 Prozent zu belassen. Stadtbürgermeister Klöckner wollte dies nicht unkommentiert stehen lassen. „Es gilt für mich festzustellen, dass die Geschäftsbereiche der derzeitigen Beigeordneten sich nicht wesentlich gegenüber den Vorgängern verändert haben: Beim Ersten Beigeordneten sind die Aufgaben nahezu gleich geblieben, bei den weiteren Beigeordneten haben sich die Aufgaben durch die Erhöhung der Beigeordnetenzahl sogar reduziert“, so das Stadtoberhaupt. Ähnlich sah dies Wolfgang Mannheim von der CDU-Fraktion: „Es gab in der Vergangenheit auch bereits Zeiten, in denen man große Projekte stemmen musste, wie beispielsweise den Neubau von Hallen. Ja, es kommen auch jetzt anspruchsvolle Aufgaben. Aber bisher haben die zwei Beigeordneten 80 Prozentpunkte erhalten, mit dem FWG-Antrag steigt dies bei drei Beigeordneten auf 130 Punkte“, so Mannheim.

Ein gut bezahltes Ehrenamt

Achim Bermel (SPD) bemerkte, dass der Verwaltungsvorschlag bei 100 Punkten liege und man somit auch nicht von einer Steigerung von 50 Prozentpunkten sprechen könne. Stefan Malewski (SPD) ergänzte, dass der Bau von drei Grundschulen sicherlich bundesweit einmalig sei. Rita Ebert Oehlig (CDU) erinnerte daran, dass die Beigeordneten in erster Linie Ehrenämter wahrnehmen, die ihrer Meinung nach bereits sehr gut bezahlt würden. Vor der Abstimmung stellte Stadtbürgermeister Klöckner fest, dass die aus der Mitte des Rats geforderten Mehrbeträge den Haushalt zwar nicht sprengen würden. „Aber es ist ein Zeichen an die Bevölkerung und insofern bitte ich den Verwaltungsvorschlag zu unterstützen“, so Klöckner.

Die Abstimmung

Abgestimmt wurde jedoch zunächst über den weitergehenden Antrag von Ralf Schmorleiz (50-40-40 Prozent). Dieser erhielt auch eine Mehrheit: 13 Ja-Stimmen (FWG und Mehrheit der SPD-Fraktion), zwölf Nein-Stimmen (elf anwesende CDU-Ratsmitglieder und ein SPD-Ratsmitglied) und eine Enthaltung (ein Ratsmitglied der SPD) wurden gezählt. Da die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder bedarf (somit also 15 Stimmen) fand der FWG-Antrag nicht die erforderliche Mehrheit. Der Verwaltungsvorschlag (40-30-30 Prozent) wurde bei der anschließenden weiteren Abstimmung mit 14 Nein-Stimmen, elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Demnach bleibt es bei der bisherigen Regelung in der Hauptsatzung, wonach alle Beigeordneten 40 Prozent der dem Stadtbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung erhalten. Gemäß der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter bedeutet dies somit für alle drei Mülheim-Kärlicher Stadtbeigeordneten ein Betrag i.H.v. jeweils 953,48 Euro monatlich.

Standort für mobile Klassenräume festgelegt

Harmonischer verliefen die Beratungen bei den nachfolgenden Tagesordnungspunkten, wo einstimmige Abstimmungen erfolgten. So wurden die Bebauungspläne „Depot III“ und „Wohnsiedlung Depot“ derart geändert, dass dort neue Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung von Werbeanlagen gelten. Und auch das wichtige Thema „Neubau von Grundschulen“ beschäftigte die Ratsmitglieder: So legte der Rat den Standort für die mobilen Klassenräume fest, die während der Bauzeit für die Grundschule Mülheim benötigt werden. Diese werden auf einer Fläche des Château-Renault-Platzes stehen, wodurch rund ein Drittel der Parkplatzfläche (32 Stellplätze) für einen begrenzten Zeitraum nicht genutzt werden kann. Hinsichtlich des Standorts gab es keine Diskussion, wohl hingegen, ob die Stadt die mobilen Klassenräume mietet oder erwirbt. Wie VG-Bürgermeister Georg Hollmann zusicherte, soll zur Frage, ob eine alternative Ausschreibung möglich ist, noch eine vergaberechtliche Prüfung erfolgen.

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