Evangelische Kirchengemeinde Weißenthurm
Gemeindeversammlung zur Presbyteriumswahl
Am Sonntag, 29. November
Weißenthurm. Das Presbyterium ist bedeutend für das Gemeindeleben. Nach den Worten der Kirchenordnung trägt es mit an der Verantwortung für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes und die rechte Verwaltung der Sakramente. Es sorgt dafür, dass das Evangelium gemäß dem in der Gemeinde geltenden Bekenntnis im Lehren und Lernen, Leben und Dienst bezeugt wird. Zusätzlich zu dieser geistlichen Leitungsaufgabe entscheidet das Presbyterium über Verwaltung, Finanzen und rechtliche Fragen in Gemeindeangelegenheiten. Dies bedeutet, dass die Kirche nicht von oben herab geleitet wird, sondern sich von der Basis aus aufbaut. So wählt die Gemeinde selbst die Mitglieder des Presbyteriums. Aus diesen Gemeindegremien werden Mitglieder in die Gremien auf kreiskirchlicher Ebene entsandt, von dort aus in die Gremien auf landeskirchlicher Ebene. So baut sich die evangelische, rheinische Kirche von der Basis aus nach oben auf. Am Sonntag, 14. Februar 2016 findet in Weißenthurm die Presbyteriumswahl statt. Das Wahllokal ist nach dem um 10 Uhr beginnenden Gottesdienst bis 14 Uhr geöffnet. Die Amtszeit der zu wählenden Presbyteriumsmitglieder beträgt vier Jahre. Es sind sechs Presbyterstellen sowie eine Mitarbeiterpresbyterstelle zu besetzen. Die Kandidaten und Kandidatinnen, die bereit sind sich zur Wahl zu stellen, werden der Gemeinde in einer nach dem Gottesdienst am Sonntag, 29. November stattfindenden Gemeindeversammlung vorgestellt. Aus dem Kreis dieser Personen hat das Presbyterium eine vorläufige Wahlvorschlagsliste zusammengestellt. Im Wahlverzeichnis eingetragene, nicht unter Betreuung stehende Gemeindeglieder, die am Sonntag, 14. Februar 2016 zwischen 18 und 74 Jahre alt und zu Gemeindeleitung und -aufbau geeignet sind, können sich bei der Versammlung bei persönlicher Anwesenheit schriftlich verpflichten zur Wahl zu kandidieren mittels Unterzeichnens des dort ausliegenden Formulars.
