Bürgerinitiativen gegen das AKW Mülheim-Kärlich und Bendorfer Umweltinitiative e.V.
Genehmigung 2b lässt vieles offen
Mülheim-Kärlich. Das für den Rückbau des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich zuständige Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz hat mit der Genehmigung 2b im Oktober seine Zustimmung zum wichtigsten Abbauschritt der stillgelegten Anlage erteilt. Im Rahmen dieser Genehmigung sollen die beiden Dampferzeuger, der Reaktordruckbehälter samt Einbauten sowie aktivierte Teile des biologischen Schildes abgebaut werden. Diese Anlagenteile sind die am stärksten verstrahlten und beinhalten 99% der noch vorhandenen Radioaktivität. Die Bürgerinitiativen haben sich beim Ministerium für größtmögliche Transparenz im Genehmigungsverfahren eingesetzt und im Frühsommer 2014 die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht. Jetzt ziehen sie nach intensiver Prüfung der Genehmigung für diesen wichtigsten Abbauschritt eine Bilanz dessen, was sie in der Auseinandersetzung mit der Genehmigungsbehörde erreicht haben. Die Vorsitzende der Bürgerinitiativen, Elke Sodemann-Müller, kommentiert das Ergebnis: „Für uns enttäuschend ist, dass die Abbaumethoden für diese stark verstrahlten Anlagenteile nicht klar geregelt wurden sondern eine Festlegung auf genau definierte Methoden erst kurz vor dem jeweiligen Abbau mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden soll. So hätte zum Beispiel die Frage, ob die stark belasteten Dampferzeuger im Ganzen ausgebaut und abgefahren werden oder vor Ort zerlegt werden, eindeutig in der Genehmigung geregelt werden können. Auch hätten wir nach dem Verlauf der Erörterung in 2014 nun nicht erwartet, dass beispielsweise pyrotechnische Sprengungen zur Zerlegung von Anlagenteilen zugelassen werden, wie jetzt aus der Genehmigung zu entnehmen ist. Diese Genehmigung lässt vieles offen und wir hoffen, dass die Fachabteilung des Ministeriums hier weiter für Transparenz sorgt. Wir bleiben am Ball“, so die Vorsitzende. Positiv beurteilen die Bürgerinitiativen, dass ihren Forderungen nach größtmöglicher Dosisminimierung beziehungsweise Schadensvorsorge gegen mögliche Störfälle insofern entsprochen wurde, als eine maximale Aktivitätsgrenze festgesetzt wurde, deren Unterschreitung die Betreiberin ständig zu garantieren hat. Das betrifft vor allem das mögliche Szenario des Absturzes eines Großraumflugzeuges oder eines terroristischen Angriffs. Es kann demnach bei einem Störfall nicht mehr Radioaktivität freigesetzt werden, als jeweils vor Ort vorhanden ist. „Wir haben inhaltliche Regelungen erreicht, die den anstehenden Rückbauprozess sicherer machen und wir haben erreicht, dass die sogenannte Pufferlagerung radioaktiver Abfälle in der Anlage auf fünf Jahre befristet wurde und nur in geeigneten Räumen im Inneren der Anlage stattfinden darf“, so die Vorsitzende Sodemann-Müller.
Pressemitteilung Bürgerinitiativen gegen das AKW Mülheim-Kärlich
und Bendorfer Umweltinitiative e.V.
