Politik | 08.09.2013

Abbau des AKW Mülheim-Kärlich

Genehmigungsverfahren für Abbauphase 2b eröffnet

Mülheim-Kärlich. Im Wirtschaftsministerium ist ein weiterer Antrag zum Abbau des AKW Mülheim-Kärlich eingegangen. Die RWE Power AG hat die Abbauphase 2b beantragt. In dieser Abbauphase sollen die beiden Dampferzeuger, der Reaktordruckbehälter mit Einbauten sowie die aktivierten Bereiche des Biologischen Schildes abgebaut werden. Mit dem Eingang des Antrags ist das Genehmigungsverfahren 2b eröffnet. „Bei allen Prüfungen und Bewertungen durch unsere Behörden hat die Sicherheit für Mensch und Umwelt oberste Priorität“, betont Energieministerin Lemke. „In den nunmehr zum Abbau beantragten Anlagenteilen steckt mehr als 90 Prozent der gesamten im AKW Mülheim-Kärlich noch vorhandenen Radioaktivität. Dieses wichtige und radiologisch anspruchsvolle Genehmigungsverfahren wird mit der größtmöglichen Sorgfalt durchgeführt. Nach Vorlage der Antragsunterlagen, die von RWE Power noch ergänzend übersandt werden müssen, beginnen die umfangreichen fachlichen und rechtlichen Prüfungen unter Einbindung externer Sachverständiger“, führte die Staatsministerin weiter aus. Für diesen Genehmigungsschritt ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß der atomrechtlichen Verfahrensverordnung vorgesehen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch ein Erörterungstermin geplant, der bei zeitlich optimalem Verfahrensablauf im zweiten oder dritten Quartal 2014 stattfinden soll. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Prüfung der Antragsunterlagen ist die Erteilung der Genehmigung für die Abbauphase 2b voraussichtlich erst Anfang 2016 zu erwarten. Detaillierte Informationen zum Stand der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren sind auf der Homepage des Ministeriums zu finden:http://www.mwkel.rlp.de/Strahlenschutz/Nukleare-Sicherheit/Anlage-Muelheim-Kaerlich/Genehmigungsverfahren-fuer-Stilllegung-und-Abbau/ Pressemitteilung des

Ministeriums für Wirtschaft,

Klimaschutz, Energie

und Landesplanung

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