Industrie- und Handelskammer Koblenz bot eine Informationsveranstaltung an
Neue Wasserschutzzonen sorgen für rege Diskussionen
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord lud hochrangige Referenten ein
St. Sebastian. Aufgrund der geplanten Neuordnung der Wasserschutzzonen bot die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz eine Informationsveranstaltung an. Obgleich die Adressaten dieser Informationsveranstaltung überwiegend aus Industrie und Wirtschaft kamen, nahm der SPD-Ortsverein St. Sebastian die Gelegenheit gern wahr, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte hochrangige Referenten aufgeboten, wie zum Beispiel Joachim Gerke, Eberhard Stippler, die Justiziarin Dr. Schwaderlapp sowie Regionalgeschäftsführer Georg Spieske, um über die Neuordnung zugunsten der begünstigten Wassergewinnungsunternehmen zu informierten. Es entfachte sich eine lebhafte Diskussion zu diesem Thema.
Das SPD-Fraktionsmitglied Martin Hahn, Experte zum Thema Wasserschutz, wies auf die besonderen Einschränkungen für die regionale und kommunale Entwicklung hin, um die Wasserschutzkriterien einzuhalten. Die SGD Nord hatte bereits im Dezember des vergangenen Jahres für zunächst drei Jahre mit einer gültigen Rechtsverordnung Fakten geschaffen. Zur Sicherung der Wasserversorgung haben das „Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH“ und der „Zweckverband RheinHunsrück Wasser“ eine Neuordnung der bestehenden Wasserschutzzonen beantragt. Im Gebiet der Gemeinden St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz erfolgt die Wassergewinnung durch diese beiden Akteure. Sie versorgen inzwischen mit dem hier gewonnenen Trinkwasser mehrere 100.000 Menschen in einem Gebiet zwischen Bingen, Cochem, Polch und Nastätten.
Die seit mehr als 30 Jahren gültige Ausweisung der Wasserschutzgebiete war abgelaufen. Aufgrund der inzwischen geforderten Ausweitung des Versorgungsgebiets, der Erschließung neuer Brunnen und der technischen Entwicklung im Bereich der Simulation der hydrologischen Modelle war eine Neuordnung der Schutzgebietsausweisungen dringend geboten. Besonders die Erweiterung der Wasserschutzzone III auf das Gebiet der Stadt Koblenz, das linksseitig der Mosel liegt, löste allgemeine Betroffenheit bei den anwesenden Teilnehmern der Informationsveranstaltung aus. Während das Gewerbegebiet Mülheim-Kärlich von den bisherigen Einschränkungen befreit wird, werden zukünftig alle Gewerbetreibenden der Stadtteile Kesselheim, Neuendorf, Wallersheim, Lützel, Metternich und Bubenheim schmerzliche Einschränkungen hinnehmen müssen.
Grenzen für Wohnbauflächen
Die Ergebnisse der Rechtsverordnung sind auch für die Gemeinde St. Sebastian konkret, denn diese setzt klare Grenzen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen. Bisher im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausgewiesene Flächen dürfen durch die Ausweitung der Wasserschutzzone zwei nicht mehr bebaut werden. Dies haben die Gemeinde und die betroffenen Eigentümer bereits bei der Aufstellung eines aktuellen Bebauungsplans erfahren.
Obwohl Vertreter der HWK sowie Georg Spieske (IHK) die Bedeutung des Weiterbaus einer Rheindörferumgehung für die Wirtschaft betonten, brachten Marco Seidl und Martin Hahn Bedenken ein, da die einzuhaltenden Wasserschutzkriterien den Weiterbau vor neue Herausforderungen stellt. „In dieser Frage dürfen nicht nur Wirtschaftsinteressen entscheidungsführend sein, sondern auch die Interessen aller betroffenen
Bürger. Eine neue Rheindörferumgehungsstraße in unmittelbarer Ortsnähe wirft mehr Probleme auf, als sie zu lösen vermag.“, sind sich Seidl und Hahn einig.
Pressemitteilung der SPD
St. Sebastian
