Politik | 11.05.2014

Sicherheit für die Aktivitäten der Prof. Dr. med. Josef Ruckes-Stiftung erreicht

Siebenjähriger Rechtsstreit mit Vergleich endgültig beendet

St. Sebastian. Prof. Dr. med. Josef Ruckes wurde am 21. April 1922 in Koblenz geboren und verbrachte seine Jugendzeit mit seiner Familie in St. Sebastian. Nach seiner Heimkehr aus der Kriegsgefangenschaft begann er sein Studium der Medizin an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und promovierte dort im Jahr 1951. Er arbeitete zunächst weiter im Fach „Pathologie“ an der Universität in Mainz und wurde 1965 zum Professor ernannt. Nach vierjähriger Leitung der Prosektur in Berlin-Spandau entschloss sich Prof. Dr. Ruckes zum Wechsel an den Zweckverband der Krankenanstalten in Düren, die er bis zum Eintritt in den Ruhestand als Chefarzt leitete. Mit seiner Heimatgemeinde St. Sebastian fühlte er sich stets verbunden. So hatte er zeit seines Lebens immer Kontakt zu gleichaltrigen Freunden und ehemaligen Nachbarn. Im Jahre 2005 entschloss sich Prof. Dr. Ruckes, gemeinsam mit seiner Ehefrau Klara, die für St. Sebastian bisher einmalige „Prof. Dr. med. Josef Ruckes-Stiftung“ zu gründen. Der primäre Stiftungszweck liegt in der Förderung der Erziehung und Ausbildung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher aus St. Sebastian, wobei hier insbesondere die Grundsätze Bethels zugrunde gelegt werden sollen. Weitere Stiftungszwecke sind unter anderem, die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie die Ausbildungsförderung begabter Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen. Zunächst wurde das in Grundstücken gebundene Vermögen in St. Sebastian in die Stiftung eingebracht. Diese wurden dann in Absprache mit den Eheleuten Ruckes vom Stiftungsvorstand veräußert und aus den Zinsen des angelegten Kapitals können die im Stiftungszweck genannten Förderungen finanziert werden. Später entschloss sich Prof. Dr. Ruckes ein Testament zu machen, in dem er sein komplettes Vermögen nach seinem Tod in die Stiftung einbringen wollte. Leider führte dies zu einem fast siebenjährigen Rechtsstreit mit seiner Familie, der nun nach einem ausgedehnten Weg über mehrere Instanzen endgültig mit einem rechtsgültig abgeschlossenen Vergleich beendet werden konnte. Nach diesem Vergleich verfügt die Stiftung aktuell über ein unantastbares Stiftungskapital in Höhe von circa 512.000 Euro (hieraus können die Zinsen verwendet werden) und einen weiteren Verfügungsbetrag in Höhe von circa 90.000 Euro sowie eine Immobilie in Düren aus der die Stiftung Mieteinnahmen erzielt. Der Stiftungsvorstand wird satzungsgemäß aus dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde St. Sebastian gebildet. Der erste Beigeordnete Henning Oster ist Vorsitzender des Stiftungsvorstandes und die Bürgermeisterin Martina Ehrlich sowie der zweite Beigeordnete Reinhold Milde arbeiten aktiv im Stiftungsvorstand mit. Das Kontrollorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat, der aktuell aus sieben Personen (Fraktionssprecher sowie Ausschussmitglieder) besteht. Es ist in der Stiftungssatzung ausdrücklich geregelt, dass keine Gegenstände finanziert werden dürfen, es sei denn, diese unterstützen beeinträchtigte Menschen direkt. So ist beispielsweise der Kauf eines Musikinstrumentes nicht möglich, wohl aber ist die Finanzierung bzw. Bezuschussung der musikalischen Ausbildung eines Kindes oder Jugendlichen denkbar. Als bisher größte Fördermaßnahme wird das Betreuungsangebot an der Lindenbaum-Grundschule unterstützt, welches seinerzeit Vorreiter in der Verbandsgemeinde war. Die Betreuung der Grundschulkinder auch am Nachmittag wird seit fünf Jahren in St. Sebastian angeboten und dieses pädagogisch und präventiv sehr wichtige Projekt überzeugte sowohl den Stiftungsvorstand als auch den Stiftungsrat. Weiterhin wurden auch schon Gelder zur Jugendausbildung in vielen Ortsvereinen zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich gab und gibt es auch Förderungen von einzelnen Personen, die in St. Sebastian wohnen. Der Stiftungsvorstand steht allen Betroffenen und Interessierten jederzeit für Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Stiftung zur Verfügung. Auch ist es möglich, Zustiftungen oder Spenden an die bestehende Stiftung zu leisten. Hierzu können gerne die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung genutzt werden oder man wendet sich direkt an die Mitglieder des Stiftungsvorstandes. Eine vertrauliche Behandlung der Gesprächsinhalte ist dabei selbstverständlich garantiert.Pressemitteilung

der Gemeindeverwaltung

St. Sebastian

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