Wirtschaft | 11.01.2020

Energieausweis: Pflicht für Bauherren und Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen

Energieausweis – Kennwerte für Käufer und Mieter

Dokument liefert beim Verkauf und Inserieren von Immobilien zentrale Daten für Interessenten und muss nach zehn Jahren erneuert werden

Neuwied. Seit 2014 ist der Energieausweis Pflicht für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten. Für Interessenten muss spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis vorgewiesen werden. Sonst drohen hohe Bußgelder. Darauf weisen die Stadtwerke Neuwied (SWN) hin. „Auch jedes neu gebaute Gebäude braucht einen Energieausweis. Deshalb müssen Bauherren oder Eigentümer sicherstellen, dass sie von einem Energieberater einen Ausweis erhalten“, erklärt Thomas Kill vom Energiemanagement der SWN. „Gleiches gilt, wenn ein Gebäude saniert und eine Gesamtbilanzierung nach EnEV durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.“

Die Anforderungen sind gestiegen, denn Kauf- oder Mietinteressenten sollen mit dem Dokument über die energetischen Kennwerte des Gebäudes – also den Ist-Zustand – informiert werden: „Beim Inserieren müssen bereits zentrale Daten aus dem Energieausweis angegeben werden.“ Dieser „Steckbrief“ beinhaltet jedoch keine Pflicht zur energetischen Modernisierung. „Solange das Wohneigentum selbst genutzt oder nicht neu vermietet wird, ist kein Energieausweis notwendig.“

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Der Energieausweis kann im Wesentlichen auf zwei Arten ausgestellt werden: anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs als „Verbrauchsausweis“ oder anhand des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie als „Bedarfsausweis“. Aber welchen Ausweis braucht man? Günstiger und in vielen Fällen ausreichend ist der Verbrauchsausweis. Das vereinfachte Verfahren kann für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt oder die nach der Wärmeschutzverordnung saniert wurden, und für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten genutzt werden. In allen anderen Fällen muss im Wohngebäudebereich ein Bedarfsausweis erstellt werden. „Wir erfassen grundlegende Informationen zur Gebäudesituation und die Energieverbrauchsdaten der drei vergangenen Jahre zur Bewertung.“ Ebenfalls können die SWN Energieausweise im Nichtwohngebäudebereich (wie etwa für Büros oder Hallen) aufgrund entsprechender Qualifikation anbieten und ausstellen. Ohne Energieausweis kann es teuer werden. Es drohen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro – auch bei fehlerhaften Energieausweisen: „In diesem Feld tummeln sich inzwischen viele Online-Anbieter. Da warnen inzwischen auch die Verbraucherzentralen.“ Der Verbrauchsausweis kostet bei den SWN 89,25 Euro, für deren Energiekunden (Strom/Gas) 70 Euro. Die Preise für den Bedarfsausweis starten bei 499,80 Euro. Eine Beratung ist auf jeden Fall angebracht. Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Ansprechpartner bei den SWN ist Thomas Kill, Tel. (0 26 31) 85 43 08. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.nrgie.de/energieausweis.

Pressemitteilung der

Stadtwerke Neuwied

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