Wirtschaft | 06.04.2023

Kann ein Ehegatte das gemeinsame Haus schon vor der Scheidung versteigern lassen?

Koblenz. Eheleute, die gemeinsam ein Haus gebaut oder erworben haben, streiten im Falle einer Trennung oft über das Schicksal der gemeinsamen Immobilie: Wer darf in der Wohnung oder im Haus verbleiben? Die härtesten Auseinandersetzungen erfolgen jedoch, wenn die Eheleute sich nicht über die spätere Verwertung der Immobilie einig sind. Wann ist, wenn eine der Ehegatte die Immobilie selbstnutzen, der andere jedoch verkaufen möchte?

Wenn man sich nicht einigt, sieht das Gesetz die Teilungsversteigerung vor: Infolgedessen erhält jeder seinen Erlösanteil. Kann dann die Verwertung im Wege der Teilungsversteigerung erzwungen werden? Der Bundesgerichthof (BGH) hat immer wieder den besonderen Schutz der Ehewohnung betont.

Und dennoch: Die Verwertung im Wege der Teilungsversteigerung einer als Ehewohnung genutzte Immobilie ist nicht grundsätzlich unzulässig, wobei eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten durchzuführen sein wird.

Diese Auffassung hat zuletzt der Beschluss des BGH vom 16.11.2022 – XII ZB 100/22 bestätigt. Zwar behält die Ehewohnung ihren geschützten Charakter bis zur Scheidung, wenn aber der nicht teilungswillige Ehegatte eine Veräußerung ablehnt, muss er oder sie Einwendungen nach §§ 1365, 1353 I 2, 242 BGB im Drittwiderspruchsverfahren geltend machen bzw. die vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 II und III ZVG, § 765 a ZPO. In dem nun vom BGH behandelten Fall hatten die Ehegatten die Immobilie im Jahr 2017 erworben.

Dies waren zwei Wohnungseigentumseinheiten. Eine davon diente als Ehewohnung und die andere hatte man wiederum in zwei Mietwohnungen unterteilt und fremdvermietet. Den Eheleuten gehörte daneben in hälftigem Miteigentum eine weitere Immobilie im Ausland. Die Trennung erfolgte im Juni 2018 und seitens des Ehegatten wurde im September des gleichen Jahres das Scheidungsverfahren im Ausland eingeleitet. Die Ehefrau blieb zusammen mit ihren zwei Töchtern in der Ehewohnung. Eine Tochter war minderjährig. Die Ehefrau bezog eine Erwerbsminderungsrente sowie Mieteinnahmen. Der andere Ehegatte leistet weder Kindes- noch Trennungsunterhalt und bezog seine Einnahmen aus Leistungen nach dem SGB II. Der Ehemann leitete die Teilungsversteigerung ein, da die Frau einer freihändigen Veräußerung der Immobilie nicht zustimmte. Die Ehefrau legte hierzu einen Drittwiderspruchsantrag ein, den das Amtsgericht zurückwies und so auch das Oberlandesgericht ihre Beschwerde. Der BGH bestätigt die Entscheidungen und berücksichtigt Argumente der vorangegangen Instanzen wie die Tatsache, dass die Eheleute bereits drei Jahren getrennt lebten, so dass dem räumlich geschützten Bereich der gescheiterten Ehe und der „nachehelichen“ Solidarität keine durchgreifende Bedeutung mehr beizumessen und die Eheleute erst kurz vor der Trennung in die Immobilie eingezogen waren. Ebenfalls berücksichtigt fanden die engen finanziellen Verhältnissen des Ehemannes.

Dessen ungeachtet bleibt die Teilungsversteigerung bis zur Scheidung weiterhin eine heikle Sache, so dass gute Beratung sinnvoll und günstiger ist als ein Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg einzuleiten.

Carmen López Salaver, LL.M.

Fachanwältin für Familien-

und Erbrecht

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Walter Knieps: Warum erst jetzt ?!?!
  • K. Schmidt: Das "Sicherheitskonzept" überzeugt. Ein Polizeieinsatz, "geringe Anzahl" Rettungsdienst, keine Feuerwehr nötig. Im Haushaltsplan 2025 hatte Boppard 10.000 Euro für ein Sicherheitskonzept vorgesehen, in...
  • W. Harkort: Danke für diesen Kommentar. Gab es auch Einwendungen wegen seltener Ameisen? Irgendwann in naher Zukunft werden diese Leute ihre Entscheidung bereuen. Dann ist es aber zu spät.
Maifest in Gönnersdorf
Maifest Gönnersdorf
Stellenanzeige Kaufmännische/r Angestellte/r
Erzieher
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
SB Wahlen
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606  // AZ Commodity Rheinschiene KW 17
Empfohlene Artikel
Die „Jaadeporz“ von Wershofen Garten ist für ihre einzigartige Atmosphäre bekannt und beliebt. Fotos: DU
25

Ahrweiler. Wenn inspirierende Ideen für Garten, Haus und Wohnung auf Beisammensein, entspannte Atmosphäre und regionalen Genuss treffen, dann hat die „Jaadeporz“ von Wershofen Garten – Nomen es Omen – ihr (Garten)-Tor geöffnet. Am vergangenen Wochenende war es wieder so weit und der Besucherzuspruch aus nah und fern bestätigte einmal mehr, wie beliebt dieser einzigartige Event seit vielen Jahren ist.

Weiterlesen

Dr. med. Patrick Löhr, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie des Evang. Klinikums Westerwald (EKW), Leiter des zertifizierten Endoprothetikzentrums der Maximalversorgung (EPZ max.).  Foto: Anja Nassen
28

Hachenburg. Wenn konservative Therapien nicht mehr helfen, kann ein künstliches Gelenk die Lebensqualität deutlich verbessern. Doch viele Betroffene stellen sich die Frage, was vor einer Operation zu beachten ist und wie die Zeit danach optimal gestaltet werden kann.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.
86

Astrologische Vorschau für die KW 19: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen

Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 4. bis 10. Mai 2026

Die zweite Maiwoche bringt spürbar mehr Licht, mildere Abende und eine zunehmende Dynamik im Alltag. Mit dem Übergang in die wärmere Jahreszeit verschieben sich Prioritäten: Außenaktivitäten gewinnen an Bedeutung, Beziehungen werden intensiver beleuchtet und berufliche Entwicklungen nehmen Fahrt auf. Gleichzeitig zeigen sich bei einigen Sternzeichen auch Spannungen zwischen Aufbruchsstimmung und innerer Unruhe.

Weiterlesen

Symbolbild.
354

Diez. Die Feuerwehren aus Diez, Altendiez und Heistenbach löschten den Brand zügig. Entgegen der ersten Meldungen kam es nicht zu einem Vollbrand des Mehrfamilienhauses oder einer einzelnen Wohnung. Das Feuer brach auf einem Balkon im Erdgeschoss aus, griff jedoch nicht direkt auf die Wohnung über.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Daueranzeige 2026
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
Familienfest freiwillige Feuerwehr Ringen-Bölingen am 01.05.26
Familienfest freiwillige Feuerwehr Ringen-Bölingen am 01.05.26
Maifest in Dedenbach
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0253#
Titel-Eckfeld - Bestellung Nr. 4300003863
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Handwerker im Außendienst
Gesundheit im Blick
Innovatives rund um Andernach
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
Anzeige KW 17
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr
125 Jahre Kaufhaus Moses in Bad Neuenahr