Wirtschaft | 22.06.2018

Beginn der Reisezeit

Urlaub gelassener genießen

Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung am wichtigsten

Urlaub gelassener genießen

Koblenz/Region. Viele freuen sich auf die Ferienzeit. Sie verspricht Erlebnisse und Erholung. „Doch damit diese Zeit die schönste des Jahres wird, sollten Urlauber, bevor sie ihre Reise antreten, einen kurzen Versicherungscheck durchführen“, rät Martin Winninger, Sprecher des Bezirks Koblenz im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die wichtigste Versicherung ist dabei die Auslandskrankenversicherung. Sie leistet bei einer Erkrankung außerhalb Deutschlands in jedem Fall und kostet zirka 10-20 Euro Jahresbeitrag für die ganze Familie.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nämlich im Ausland entstandene Kosten für die medizinische Behandlung nur teilweise. Die Auslandskrankenversicherung springt dagegen auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport für mehrere tausend Euro notwendig wird.

Unverzichtbar ist ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die man unbeabsichtigt anderen zufügt, beispielsweise wenn man unbeabsichtigt als Mountainbiker Wanderer anfährt. Diese Versicherung ist meist nur für einen zweistelligen Betrag im Jahr zu haben und schützt vor Ansprüchen anderer - und zwar nicht nur im Urlaub. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.

Versicherungsschutz für Autofahrer

Eine weitere wichtige Absicherung für den Urlaub im Ausland gibt es für die Autofahrer in Form der „Grünen Karte“ kostenlos, allerdings nicht automatisch: Die Grüne Karte als internationaler Versicherungsnachweis nützt nur, wenn sie noch gültig ist. In manchen Ländern ist sie sogar vorgeschrieben und vermeidet nach einem Unfall ärgerliche Bürokratie. Dazu packt man am besten auch den ebenfalls kostenlosen Europäischen Unfallbericht ein, der ein genaues Unfallprotokoll ermöglicht. „Wegen vieler abweichender Verfahren in anderen Ländern sollte man nach einem Unfall unbedingt ein paar Euro für einen Anruf nach Deutschland investieren“, rät Winninger. Aus dem Ausland erreicht man den Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter Tel. 0049-40-300 330 300 und kann anhand des Kfz-Kennzeichens erfahren, welche Versicherung des Unfallgegners zuständig ist und ggf. welche Verhaltensweisen (z. B. eine Unfallbegutachtung) diese nun verlangt.

Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen helfen auch im Ausland

Ein Dutzend Versicherungsverträge können für den Urlaub eine Rolle spielen, aber meist sind nur zwei oder drei wirklich wichtig, wenn man im Alltag schon gut abgesichert ist. Zum Beispiel liefert die Hausratversicherung bereits einen Grundschutz. Denn ihre Außenwirkung gilt auch für den Fall der Beraubung im Urlaub, beispielsweise bei einem Überfall am Strand oder einer Bedrohung auf der Straße sowie beim Einbruchdiebstahl.

Auch eine eigene Rechtsschutzversicherung kann hohe Kosten eines Rechtsstreits abmildern, wenn der teure Urlaub ein juristisches Nachspiel haben sollte. Auch diese Versicherung beschränkt sich nicht auf den Urlaubsaufenthalt und leistet auch bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag, u. a. auf der Arbeit, im Verkehr oder bei Mietverhältnissen.

Vorsicht bei Paketen

Zu Angebotspaketen geschnürte spezielle Urlaubsversicherungen enthalten oft Unsinn. So ist eine Urlaubshaftpflichtversicherung überflüssig, wenn die Familie schon eine Haftpflichtversicherung hat. Die Reisegepäckversicherung ist nur dann wirklich gut, wenn sie den Wert der gesamten mitgenommenen Habe umfasst, verdeutlicht Winninger die häufigsten Fehler fertig geschnürter Reise-Versicherungspakete.

Urlaubszeit = Einbruchszeit

Schon so manchen Sommerurlauber erwartete eine böse Überraschung am Ferienende, wenn in der Wohnung während der Urlaubsabwesenheit eingebrochen wurde. Insbesondere im Internet kündigen viele unbedarft auf Social Media-Plauderseiten ihren Urlaub vorher an. Das können dann Einbrecher, die gezielt solche Internetseiten durchsuchen, ausnutzen und sich ungestört in der verwaisten Wohnung ‚umsehen‘. „Dann wäre das ein Fall für die Hausratversicherung, die für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommt“, so Winninger.

Pressemitteilung

Bundesverband Deutscher

Versicherungskaufleute e.V.

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