-Anzeige- Vorbereitungen für Mitglieder- und Vertreterversammlung getroffen
Volksbanken stellen Weichen in Richtung Fusion
Region. Die Vorstände der Volksbank Mülheim-Kärlich eG und der Volksbank RheinAhrEifel eG haben in ihren jüngsten Gesprächen die Weichen für eine partnerschaftliche Fusion gestellt. Bereits im November 2016 hatten beide Banken mitgeteilt, künftig die Kräfte beider Unternehmen unter einem Dach bündeln zu wollen. „Damit erhalten wir auf Dauer die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit für unsere Mitglieder und Kunden vor Ort“, erklärte Karl Mohr, Vorstandssprecher der Volksbank Mülheim-Kärlich eG. „Wir wollen jetzt aktiv aus eigener Kraft selbstverantwortlich agieren und gestalten, anstatt irgendwann nur noch reagieren zu können.“ Elmar Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Volksbank RheinAhrEifel eG fügt hinzu: „Ein möglicher Zusammenschluss sichert die langfristige Existenz und Leistungsfähigkeit unserer beiden regional ausgerichteten Banken, die Nähe zu unseren Mitgliedern und Kunden und die Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter.“
Die insgesamt über 520 Mitarbeiter beider Häuser sind von Anfang an über die Planungen informiert worden und stehen dem Vorhaben positiv gegenüber. In ersten gemeinsamen Treffen hatte sich gezeigt, dass man fachlich und menschlich auf „einer Wellenlänge“ liegt. Um die besondere Kundennähe rund um Mülheim-Kärlich zu sichern, plant die Volksbank RheinAhrEifel eG unter der Leitung von Karl Mohr den „Regionalmarkt MittelrheinMosel“ zu schaffen. Der neue Regionalmarkt agiert mit eigenen Regionalbeiräten und einer jährlichen Regionalkonferenz, um den Austausch zu den Kunden vor Ort zu fördern.
Mitglieder- und Vertreterversammlung haben das letzte Wort
Gemäß des genossenschaftlichen Gedankens haben – bei aller Vorbereitung durch die Vorstände – die Mitglieder der Banken das letzte Wort zur Fusion. Die Mitgliederversammlung der Volksbank Mülheim-Kärlich eG wird am 12. Mai 2017 über die Verschmelzung abstimmen, die Vertreter der Volksbank RheinAhrEifel eG am 23. Mai 2017. Erst wenn beide Gremien ihr positives Votum abgegeben haben, dürfen die beiden Häuser rechtlich wirksam fusionieren.
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