- Anzeige - AOK Rheinland-Pfalz/Saarland informiert
„ePA für alle“: Neue elektronische Patientenakte startet im Januar 2025
Aktuell informiert die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihre Versicherten darüber, dass für sie ab Januar 2025 automatisch eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet wird. In den Anschreiben und E-Mails der nächsten Wochen an die insgesamt mehr als 1,2 Millionen Versicherten werden die Vorteile der neuen „ePA für alle“ dargestellt. Mit dem Digitalgesetz hatte der Gesetzgeber die Einführung der ePA für alle gesetzlich Versicherten inklusive der familienversicherten Kinder ab dem 15. Januar 2025 festgelegt. Sie soll zunächst in Pilotregionen starten und ab Februar 2025 dann bundesweit ausgerollt werden.
„Durch die Einführung der Widerspruchslösung im kommenden Jahr entsteht die Chance, dass die elektronische Patientenakte breit in der Versorgung ankommt und mithin einen großen Stellenwert im Praxisalltag entwickelt“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Die automatisch angelegte ePA bietet dann eine sichere digitale Ablage für die Gesundheitsdaten der Versicherten und fördert vor allem die Vernetzung zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Krankenhäusern. Die Versicherten können über die ePA auf Arzt- oder Krankenhausberichte, ihren persönlichen Medikationsplan oder Übersichten zu Impf- und Vorsorgeuntersuchungen zugreifen. Zudem haben sie die Möglichkeit, auch eigene Dokumente in die Akte zu laden. Dabei gelten höchste Datenschutz-Anforderungen, um die Gesundheitsdaten der Versicherten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Widerspruch ist möglich
„Für die Versicherten ist es ein großer Vorteil, dass sie sich bei der neuen Patientenakte um nichts kümmern müssen, wenn sie die neue ePA ab 2025 nutzen wollen“, betont Niemeyer. Wer die neue elektronische Patientenakte indes nicht nutzen möchte, hat die Möglichkeit, der Einrichtung der Akte innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Informationsschreibens zu widersprechen. Das ist über ein Online-Formular auf der Homepage der AOK möglich, auf das in den Anschreiben hingewiesen wird; Versicherte ohne Internetzugang erhalten das Widerspruchsformular auf Wunsch auch per Post zugeschickt. „Selbstverständlich können sich die Versicherten auch zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und ihre Entscheidung für oder gegen die Einrichtung der ePA jederzeit ändern.“ Die gewohnte medizinische Versorgung sei selbstverständlich auch bei den Versicherten gewährleistet, die sich gegen die ePA entscheiden.
„AOK Mein Leben“ schon jetzt mit nützlichen Funktionen
Bereits seit 2021 können die Versicherten die „AOK Mein Leben“-App, welche die elektronische Patientenakte der AOK beinhaltet, nutzen. Der Login ist wahlweise per iOS-App, Android-App oder über eine Desktop-Version möglich. Neben der elektronischen Patientenakte bietet die „AOK Mein Leben“-App schon heute eine Reihe von Zusatzfunktionen. So können sich die Versicherten von der AOK auf Wunsch Informationen zu den zuletzt abgerechneten Leistungen in die ePA einspielen lassen. Auch die Verwaltung von elektronischen Rezepten ist seit Juli 2024 in der „AOK Mein Leben“-App möglich. Die „AOK Mein Leben“-App wird künftig die zentrale digitale Plattform der AOK für alle Services rund um die Gesundheit sein. Auch wenn man die ePA nicht selbst einsehen oder Daten hochladen wolle, kann sie von Nutzen sein: „Durch die Bereitstellung der wichtigsten Informationen für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte kann die ePA helfen, zum Beispiel Doppelunteruntersuchungen oder unerwünschte Wechselwirkungen bei der Verordnung mehrerer Medikamente durch verschiedene Ärzte zu verhindern“, erklärt Niemeyer.
Die AOK informiert ihre Versicherten auch auf ihrer Webseite detailliert über die elektronische Patientenakte: https://www.aok.de/pk/thema/epa-fuer-alle/