Verfassungsbeschwerde nach Flutkatastrophe
Eltern von Ahrtal-Flutopfer Johanna Orth kämpfen um Gerechtigkeit
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie der SWR berichtet, wollen die Eltern von Johanna Orth, die bei der Flutkatastrophe im Ahrtal ums Leben kam, eine strafrechtliche Aufarbeitung der Ereignisse erreichen. Nach Angaben ihres Anwalts haben Ralph und Inka Orth aus Bad Neuenahr-Ahrweiler deshalb Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wenden sich damit gegen die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Koblenz. Das Verfahren richtete sich unter anderem gegen den damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), der zum Zeitpunkt der Katastrophe für den Katastrophenschutz verantwortlich war.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass es in der Flutnacht zwar nachweislich erhebliche Mängel im Krisenmanagement gegeben habe. Allerdings habe sich nicht belegen lassen, dass ein früheres Eingreifen den Tod von Menschen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.
Die Eltern der damals 22-jährigen Johanna Orth halten diese Begründung für nicht überzeugend. Ihrer Ansicht nach hätte der Tod ihrer Tochter durch rechtzeitige Warnungen, Evakuierungen und eine funktionierende Organisation des Katastrophenschutzes verhindert werden können.
Zudem kritisieren Ralph und Inka Orth, dass die Ermittler wichtige Spuren nicht ausreichend verfolgt und entscheidende Beweise nicht erhoben hätten. Bereits zuvor hatten sie versucht, die Einstellung des Verfahrens anzufechten. Ihre Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft und dem Oberlandesgericht Koblenz blieben jedoch erfolglos. Auch das Oberlandesgericht lehnte eine Anklage im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe endgültig ab.
Mit ihrem Gang nach Karlsruhe sehen sich die Eltern nicht nur als Vertreter der Interessen ihrer verstorbenen Tochter. Nach Angaben ihres Anwalts machen sie auch die Belange der insgesamt 135 Todesopfer und 777 Verletzten geltend. Sie sind der Auffassung, dass ihre Grundrechte auf rechtliches Gehör, wirksamen Rechtsschutz und eine effektive Strafverfolgung verletzt wurden.
Ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde entgegengenommen hat, bestätigte das Gericht auf eine entsprechende Anfrage unmittelbar nach der Einreichung zunächst nicht.BA
Symbolbild. Foto: ROB