Der Klageerzwingungsantrag von Ralph und Inka Orth wurde als unzulässig abgelehnt:
Anwalt zu Flut-Verfahren: „Größte Vertuschungskampagne in der Geschichte der Bundesrepublik“
Ahrtal. Mit Beschluss vom 19.05.2026 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz im Klageerzwingungsverfahren den gerichtlichen Klageerzwingungsantrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung im Amt durch Unterlassen gegen den Landrat Pföhler und den Einsatzleiter Zimmermann im Rahmen der strafrechtlichen Aufarbeitung der Flutkatastrophe Rheinland-Pfalz mit 135 Toten und 777 Verletzten als unzulässig verworfen.
Weiterlesen