Politik | 02.10.2014

Gemeinsamer Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“

Bürgermeister aus ganz Deutschland tagten in Adenau

Im Fokus: Bundeskartellverfahren Nadelstammholzvermarktung - Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz auf Strukturveränderungen vorbereiten

v.l. Frank Heistermann, 1. Vorsitzende der Beschlussabteilung Bundeskartellamt (Bonn); Vera Müller, Justiziarin Umweltministerium Mainz; Dr. Jens Jacob, Leiter Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz; Ute Kreienmeier, Referatsleiterin Kommunalwald DStGB, Bürgermeister Roland Burger (Buchen), Präsident Forstkammer Baden-Württemberg; Bürgermeister Küber, Rieneck; Verbandsdirektor Winfried Manns, Vorsitzender Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“, Georg Bauer, Technischer Berater FECOF; Gastgeber Bürgermeister a.D. Hermann-Josef Romes und Bürgermeister Guido Nisius.Thomas Rausch

Adenau. Bürgermeister und Forstexperten aus ganz Deutschland trafen sich kürzlich auf Einladung von Bürgermeister a.D. Hermann-Josef Romes im Rathaus der Verbandsgemeinde Adenau, um über wichtige Fragen der Forstpolitik zu sprechen. Im Fokus der Gespräche im Gemeinsamen Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ stand das Bundeskartellverfahren zur gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg. Aus erster Hand informierte der Vorsitzende der 1. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, Frank Heistermann, über den aktuellen Stand des Bundeskartellverfahrens in Baden-Württemberg und Möglichkeiten und Grenzen einer gemeinsamen Rundholzvermarktung.

Worum geht es bei dem Kartellverfahren, das bei Förstern und Waldeigentümern derzeit nicht nur in Baden-Württemberg für eine große Unruhe sorgt?

Das Bundeskartellamt hat gegen das Land Baden-Württemberg ein Verfahren wegen der gebündelten Vermarktung von Rundholz aus dem Staats-, Kommunal- und Privatwald eingeleitet. Das Kartellamt fordert eine klare strukturelle Trennung der Nadelstammholzvermarktung zwischen dem Staatswald sowie dem Kommunal- und Privatwald über 100 Hektar Betriebsfläche.

Die eigentumsübergreifende Zusammenfassung und Vermarktung der Holzmengen über das so genannte Einheitsforstamt verstößt nach Ansicht der Kartellbehörde gegen das Wettbewerbsrecht.

Auch der Vorgang der Holzvermarktung wird von den Kartellwächtern neu definiert. Er beginnt nach Auffassung der Wettbewerbshüter bereits mit dem Markieren der Bäume.

Der ursprüngliche Zeitplan im Baden-Württemberger Verfahren sah vor, dass der Forstminister bis Ende September dem Kabinett ein Eckpunktepapier zur Neuorganisation der Forstverwaltung vorlegt, das den Anforderungen des Bundeskartellamtes entspricht. Aufgrund der noch offenen Rechtsfragen zur Abgrenzung hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeiten hat das Bundeskartellamt dem Land Baden-Württemberg allerdings nun zusätzliche Zeit eingeräumt. Für Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen seien ebenfalls parallele Betrachtungen für Ende 2014 bzw. Anfang 2015 geplant, da dort ähnliche Strukturen bestehen, so Heistermann.

„Das Bundeskartellverfahren zur gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg ist eine große Herausforderung für den Zusammenhalt der Forstwirtschaft.

Auch die Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern müssen darauf vorbereitet werden, dass es zu gewaltigen Strukturveränderungen kommen kann, welche eigenständige Lösungen in der Holzvermarktung erfordern“, fasste der Vorsitzende des Ausschusses „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz), die Diskussion zusammen.

Gemeinsamer Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald

Sprachrohr waldbesitzender Städte und Gemeinden in Deutschland

Der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist das Sprachrohr der rd. 12.500 waldbesitzenden Städte und Gemeinden und die repräsentative Interessensvertretung des Kommunalwaldes auf der Bundesebene. 20 Prozent der Waldfläche in Deutschland befinden sich im Eigentum der Kommunen.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Kommunalwaldvertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ ist Verbandsdirektor Winfried Manns (Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz; Mainz).

Die Geschäftsführung wird vom Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg (Berlin), und Referatsleiterin für Kommunalwald, Umwelt und Naturschutz, Ute Kreienmeier (DStGB Bonn), wahrgenommen

Pressemitteilung

Deutscher Städte-

und Gemeindebund

v.l. Frank Heistermann, 1. Vorsitzende der Beschlussabteilung Bundeskartellamt (Bonn); Vera Müller, Justiziarin Umweltministerium Mainz; Dr. Jens Jacob, Leiter Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz; Ute Kreienmeier, Referatsleiterin Kommunalwald DStGB, Bürgermeister Roland Burger (Buchen), Präsident Forstkammer Baden-Württemberg; Bürgermeister Küber, Rieneck; Verbandsdirektor Winfried Manns, Vorsitzender Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“, Georg Bauer, Technischer Berater FECOF; Gastgeber Bürgermeister a.D. Hermann-Josef Romes und Bürgermeister Guido Nisius.Foto: Thomas Rausch

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