Politik | 18.03.2015

Nach Kellerbrand auf dem Koblenzer Asterstein

Fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung?

Polizei bittet um Zeugenhinweise

Fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung? Diese Frage stellen sich die Brandermittler der Kripo Koblenz, nachdem sie den Brandort in dem Mehrfamilienhaus am Luisenturm am heutigen Mittwoch, 18. März 2015, näher begutachtet und vorgefundene Spuren, soweit möglich ausgewertet haben.

Zur Erinnerung: Am Nachmittag des 17. März 2015 wurden Feuerwehr und Polizei zu einem Kellerbrand auf dem Koblenzer Asterstein gerufen. Die Berufsfeuerwehr hatte das Feuer schnell unter Kontrolle und es wurde glücklicherweise niemand verletzt oder gefährdet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kann ein technischer Defekt als Ursache für die Brandentstehung ausgeschlossen werden, so dass die Ermittler von vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung ausgehen müssen. Alle Mieter des Hauses können weiterhin in dem Anwesen wohnen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 30.000 Euro.

Die Ermittlungen dauern an.

Die Kriminalpolizei bittet Zeugen, die weitere Angaben zum Brandausbruch machen können, sich unter der Telefonnummer 0261/103-0 zu melden.

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