Allgemeine Berichte | 17.07.2019

Großeinsatz von Tierheimen und Kreisveterinäramt im Kreis Ahrweiler

Illegale Hundezucht aufgelöst: 136 Tiere befreit

Fotos: Tierheim Koblenz

Kreis Ahrweiler. Die Amtstierärzte des Kreises haben gestern, 16. Juli, 136 Hunde aus einem Privathaushalt wegen eklatanter Tierschutzverstöße befreit. Vorausgegangen war ein Hinweis auf mögliche tierschutzrechtliche Verstöße. Bei einer daraufhin vorgenommenen Kontrolle vor Ort hatten die Veterinäre festgestellt, dass ein Hundezüchter und seine Frau 136 Hunde, davon 53 Welpen, im Haus und in angrenzenden Ställen hielten. Hierfür hatte er keine Genehmigung. Die Tiere waren in erheblich zu kleinen Drahtkäfigen, Holzverschlägen und Transportboxen in abgedunkelten Wohnräumen vom Keller bis unter das Dach des Wohnhauses und in Ställen mit wenig Tageslichteinfall eingesperrt. Die Hunde, einzeln oder in Rudeln gehalten, waren stark vernachlässigt und in zum Teil schlechtem Gesundheitszustand. Sie zeigten außerdem aufgrund der nicht artgerechten Unterbringung ein ängstliches, apathisches oder aggressives Verhalten. Daraufhin haben die Veterinäre gestern mit der Unterstützung von neun Tierschutzvereinen die Tiere in Tierheimen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen untergebracht. Sie werden derzeit tierärztlich versorgt. Aufgrund der eklatanten Tierschutzverstöße wurde dem Ehepaar ein generelles Tierhalteverbot für alle Tierarten erteilt. Außerdem wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Das Ehepaar muss für die entstandenen Kosten aufkommen. Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Bernd Schmitt, dankt ausdrücklich den beteiligten Tierschutzvereinen. Ohne deren großartiges ehrenamtliches Engagement hätte den Tieren nicht so schnell geholfen werden können.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

Beiträge auf Facebook der einzelnen involvierten Tierheime

Illegale Hundezucht aufgelöst: 136 Tiere befreit
Quelle: Tierheim Andernach

Quelle: Tierheim Andernach

Fotos: Tierheim Koblenz

Leser-Kommentar
18.07.201911:56 Uhr
juergen mueller

Strafrechtlich und mit aller Härte zur Verantwortung ziehen - richtig.Aber nicht nur das.Jeder,der einen Hund,speziell WELPEN zur "Hundesteueranmeldung" bringt,sollte darüber Auskunft geben MÜSSEN,WOHER und von WEM er diesen "erworben/gekauft" hat,damit "illegale" Mehr-Hundezüchtung/haltung überprüft werden kann.Mir ist nicht bekannt,dass sowohl illegale wie auch legale Hundezüchter in irgendeiner Art u.Weise registriert werden/wurden.
Und wieso ist dieser Zustand nicht bereits früher aufgedeckt worden?Eine Hundehaltung diesen Ausmaßes lässt sich doch nicht so einfach übersehen/geheimhalten.
Und die überflüssige Wortwahl "Eigentumsrechte" von Herrn Klasen passt mal wieder wie die Faust auf`s Auge - nämlich überhaupt nicht.Diese abnorme Form von Hundehaltung/Hundevermarktung überhaupt mit Eigentumsrecht i.V..zu bringen,ist genauso abnorm wie die weit auszulegende,unzureichende gesetzliche Definierung hierzu.

17.07.201920:23 Uhr
Brunhilde Hildebrandt

Ich bin sehr froh und dankbar das es trotz allem Menschen gibt die handeln , wenn sie von solchen Zuständen Kenntnis bekommen. Hochachtung an alle die Helfer und Tierärzte. Die "Halter" sollten strafrechtlich mit aller Härte zur Verantwortung gezogen werden!!

17.07.201914:51 Uhr
Uwe Klasen

Hier wurde, zu Recht und zum Tierwohl bzw. Tierschutz, in die Eigentumsrechte der, offensichtlich vollkommen überforderten, Besitzer eingegriffen!

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