Medizinischer Notfall zwischen den Feiertagen: Was ist zu tun?
Region. Viele Arztpraxen sind in der Zeit zwischen den Jahren geschlossen. Patientinnen und Patienten, die während der Feiertage oder außerhalb der regulären Sprechzeiten ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden benötigen, können sich an eine Vertretungspraxis wenden oder den Patientenservice unter der Rufnummer 116117 kontaktieren. Dort erhalten sie Informationen zu einer Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). Die nächstgelegene Bereitschaftsdienstpraxis sowie deren Sprechzeiten sind unter www.bereitschaftspraxen.116117.de
abrufbar. Zusätzlich steht der Patientenservice online unter www.116117.de
mit dem Patienten-Navi zur Verfügung.
Längere Wartezeiten sind möglich
Insbesondere während der Feiertage kann es sowohl in den Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxen als auch bei telefonischen Anfragen an den Patientenservice 116117 zu längeren Wartezeiten kommen. Zur Entlastung der telefonischen Erreichbarkeit empfiehlt die KV RLP die Nutzung des Patienten-Navis zur Selbsteinschätzung der Beschwerden unter www.116117.de
oder der kostenfrei verfügbaren 116117-App.
In lebensbedrohlichen Situationen oder bei drohenden bleibenden Schäden ist der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zu verständigen. Bei urlaubsbedingten Praxisschließungen informieren Arztpraxen per Aushang oder Anrufbeantworter über eine Vertretungspraxis in der näheren Umgebung, die als erste Anlaufstelle bei akuten Erkrankungen dienen sollte. Chronisch erkrankte Personen mit regelmäßigem Medikamentenbedarf sollten sich rechtzeitig vor den Feiertagen eine ausreichende Verordnung ausstellen lassen. Bei absehbarer Arbeitsunfähigkeit zwischen den Jahren sollte eine Krankschreibung gegebenenfalls frühzeitig erfolgen.
Bei akuten Zahnschmerzen ist der zahnärztliche Notfalldienst im Zuständigkeitsbereich der Bezirkszahnärztekammer Koblenz unter der Rufnummer 0180-5040308 erreichbar.
ROB
