Winnerath muss Sitzung des Wahlausschusses wiederholen
Neue Entscheidung über Wahlvorschläge verfügt
Ablehnung zweier Gruppen wird erneut überprüft
Winnerath. In der Ortsgemeinde Winnerath muss die Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 25. Mai wiederholt werden. Das hat die Kreisverwaltung Ahrweiler in einer kommunalaufsichtlichen Verfügung in Absprache mit dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz angeordnet. Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde hatte in seiner Sitzung am 10. April zwei Wahlvorschläge für den Gemeinderat zurückgewiesen. Grund der Ablehnung: Zunächst war von fehlerhaften Einladungen zu den Mitgliedsversammlungen der beiden Wählergruppen ausgegangen worden. Die nachträglich vorgelegten Gründungssatzungen der Gruppen ergaben jedoch, dass die Einladungen rechtmäßig waren. Jetzt muss der Wahlausschuss erneut über die beiden Wahlvorschläge entscheiden.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Ahrweiler
