Aus dem Verbandsgemeinderat
Ortsgemeinden sollen sich um die Windkraftnutzung kümmern
Verbandsgemeinderat Adenau will Windkraft nicht über Flächennutzungsplan regeln
Adenau. Bei der jüngsten Verbandsgemeinderatsitzung konnte Bürgermeister Hermann-Josef Romes neben den Damen und Herren des Verbandsgemeinderates auch gleich über 20 Bürger im neuen Sitzungssaal, des ehemaligen Amtsgerichtes begrüßen. Es ist eher selten, dass überhaupt Zuhörer zur Sitzung des Verbandsgemeinderates erscheinen. Der Tagesordnungspunkt „Windenergienutzung“ sorgte für dies rege Publikumsinteresse. Bis es allerdings zur Diskussion kam und beraten wurde, mussten die Bürger schon etwas Zeit mitbringen und warteten geduldig dann auch nahezu zweieinhalb Stunden.
Beraten wurde die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau mit der Teilplanung Windenergienutzung und da wollte wohl jeder gerne wissen, wo sich denn, in den insgesamt 37 Gemeinden, zukünftig die Windräder drehen sollen. Gleich zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Romes Ulrike Weiß als neues Ratsmitglied von den FDP Fraktion, die für das ausgeschiedene Mitglied Peter Geyer verpflichtet wurde. Danach wurde Ulrike Weiß einstimmig als Mitglied des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied in den Werksausschuss gewählt. Bei Mitteilungen der Verwaltung gab Bürgermeister Romes bekannt, dass am Sonntag, 27.Oktober, sich das neue Rathaus im ehemaligen Amtsgericht mit einem Tag der offenen Tür den Bürgern vorstellen wird.
Das „badenova“ soll veräußert werden
„Auch wenn das geliebte Adenauer Schwimmbad „badenova“ längst seine Türen geschlossen hat, so steht doch die gewaltige Immobilie nutzlos da, die es nun baldmöglichst zu vermarkten gilt,“ erklärte Romes. Denn auch eine ungenutzte Immobilie verursacht Kosten. Würde es zum Abriss kommen, stünden nochmals immense Kosten im Raum, so Bürgermeister Romes. So beschloss der Verbandsgemeinderat bei drei Nein- Stimmen und einer Enthaltung den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Vermarktung des „badenova“. Die Honorarforderung, beim Erfolgsfall von 95.200 Euro und beim Nichterfolg immerhin noch mit 17.850 Euro plus aufwandsbezogener Vergütung, wurde kontrovers im Rat unter die Lupe genommen. Die Mehrheit des Rates war sich hier einig, dass sogar bei einem symbolischen Verkaufswert von nur einem Euro die Verbandsgemeinde unterm Strich noch gut weg käme. Die Verbandsgemeinde behält sich aber vor, den Verkauf zu begleiten und nur einen Investor zu akzeptieren, der auch im Interesse der Verbandsgemeinde seine Pläne umsetzen möchte. „Es bleibt nun abzuwarten, ob der Verkauf der doch höchst problematischen Immobile bis zum Jahresende abgewickelt werden kann, da der Aufwand doch immens ist,“ so der Bürgermeister.
Nur 1,1 Prozent der Fläche für Windkraft geeignet
Beim Tagesordnungspunkt „Teilplanung der Windenergienutzung“ ging Bürgermeister Romes ausführlich auf die Energiewende ein, bei der die Energienutzung, weg von der Atomenergie, zwar der richtige Weg sei, aber in der Konsequenz die Kommunen vor enorme Probleme stelle.
Bürgermeister Romes merkte an, dass es aus seiner Sicht zu kritisieren sei, dass auf Bundes- und Landesebene mit der Verkündung der Energiewende dem ökonomischen Aspekt großer Freiraum vor der Sozialpflichtigkeit eingeräumt und so dem freien Spiel der Kräfte massiv Raum gelassen wurde. Dieser Weg werde nicht nur die Energieabnehmer teuer zu stehen kommen, er stelle den Verbandsgemeinderat vor massive Probleme. Nachdem die Verbandsgemeinde, um eine geordnete Planung von Windkraftanlagen sicherzustellen und einer Verspargelung der Landschaft vorzubeugen, ein Planungsbüro mit der Grundlagenarbeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt hatte, lagen nun die Ergebnisse vor. Nach all den Ausschlusskriterien verbleiben kaum noch Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde auf denen sich zukünftig Windräder drehen könnten.
Dies machte der Sachbearbeiter Addi Funk auch den interessierten Bürgern anhand von Folien deutlich. Nach Abzug von Vorranggebieten, Vorrangflächen und Räumen mit besonderem Schutz des Landschaftsbildes, Wasserschutzzonen, Planfeststellungen für den Autobahnbau A1, der Landschaftsschutzgebiete „Rhein-Ahr-Eifel“, des Flugplatzes Wershofen und der erforderlichen Schutzabstände zu Einzelgehöften, Einzelhäusern, Campingplätze im Außenbereich und der artenschutzrechtlichen Bestimmungen zugunsten des Schwarzstorches und durch die vorgegebene Flächenkonzentration von mindestens 15 Hektar als Standort für Windenergieanlagen blieb bei der Ermittlung der Positivflächen nicht mehr viel übrig.
Am Schluss waren es noch ganze 289 Hektar und das entspricht gerade einmal 1,1 Prozent des Verbandsgemeindegebietes, die für die Windenergienutzung geeignet sind. Falls die Verbandsgemeinde bei diesen Vorgaben die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes weiterhin betreiben würde, müsste für die weiteren Planungsschritte sehr viel Geld in die Hand genommen werden.
So wurde mit einer „Nein“ und einer Enthaltung beschlossen, dass die Verbandsgemeinde die Planung zu „Vorrangflächen für die Windenergie“ im Flächennutzungsplan aufgibt und die Verfahren in die Hände der Ortsgemeinden gibt. „Die Verbandsgemeinde will hiermit aber nicht die Planungen in den Ortsgemeinden verhindern, sondern bietet an, innerhalb der Verbandsgemeinde die hierfür erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, wenn dies bei Planungen und Vertragsverhandlungen der Ortsgemeinden gewünscht würde,“ erklärte Bürgermeister Romes.
Resolution gegen die neue Bereitschaftsdienstregelung
Dass die Verbandsgemeinde für erkrankte Patienten in der Entscheidung der KV RLP der Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler zugeteilt wurde, nahmen die Verbandsgemeinderatsmitglieder mit Unverständnis zur Kenntnis. (BLICK aktuell berichteten bereits). Mit einer Resolution forderten sie mit Nachdruck, die getroffene Entscheidung rückgängig zu machen und für das Gebiet der Verbandsgemeinde Adenau eine Bereitschaftszentrale am St. Josef Krankenhaus in Adenau einzurichten, um somit auch für Patienten im Adenauer Raum eine zumutbare Entfernung zu gewährleisten. Diese beträgt im Durchschnitt in Rheinland-Pfalz derzeit weniger als zehn Kilometer und im Adenauer Raum beträgt die Entfernung bis nach Bad Neuenahr-Ahrweiler immerhin zwischen 28 und 52 Kilometern. Eine Bereitschaftsdienstzentrale in einer solchen Distanz sei für die Bürger schlichtweg unzumutbar, betonen die Ratsmitglieder in ihrer einstimmig angenommenen Resolution.
