Allgemeine Berichte | 01.04.2015

QR-Code-Pflicht auf Nummernschildern machts möglich

Neue Internetseite hilft bei der Suche

Wie in dieser Fotomontage muss der QR-Code angebracht werden. Den Code hier im Foto scannen und Sie kommen direkt auf die Internetseite.

Kreis Ahrweiler. Ist es Ihnen nicht auch schon einmal passiert? Sie haben jemanden im Auto auf dem Parkplatz gesehen und sich nicht getraut die oder denjenige/n anzusprechen? Hier kann ab sofort Abhilfe geschaffen werden. Die neue QR-Code-Pflicht hilft in Verbindung mit einer neuen Internetseite diese Person zu finden. Der Gesetzgeber schreib ab dem 01.04.2015 ein QR-Code Pflicht auf jedem Fahrzeug vor. Nach einer dreimonatigen Übergangszeit müssen alle Fahrzeughalter auf ihrem Nummernschild diesen personalisierten Code angebracht haben. Die Erstellung des QR-Codes erfolgt mittels Generator, ebenfalls über die angesprochene Internetseite. Zu den Pflichtangaben gehören der vollständige Name, Wohnort, Straße und Hausnummer. Freiwillig können diese Angaben noch um Telefonnummer/n, Altersangeben, Beziehungsstatus und Kontaktmöglichkeiten (z.B. Facebook, Twitter usw.) ergänzt werden. Natürlich hat sich der Gesetzgeber bei der Beschließung der QR-Code-Pflicht etwas anderes gedacht, als die private Nutzung zum Auffinden von Personen. Vielmehr war dies eher Gedacht um die Ordnungsämter und Polizei zu entlasten. Ausgestattet mit neuen Lesegeräten können so schneller die Halterdaten bei Unfällen, Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsverstößen ermittelt werden. So war es auch klar, dass die Datenschützer recht schnell gegen diese neue Pflicht Sturm laufen. Zunächst aber gilt die Pflicht ab 01.04.2015. Alle weiteren Informationen zur Erstellung des QR-Code, zum Finden oder Gefunden werden finden Sie auf der neuen Homepage www.qrcode.beepworld.de . WAM

Wie in dieser Fotomontage muss der QR-Code angebracht werden. Den Code hier im Foto scannen und Sie kommen direkt auf die Internetseite.

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