Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken in Rheinland-Pfalz

Runder Tisch soll außergerichtliche Lösung bringen

Runder Tisch soll außergerichtliche Lösung bringen

Symbolbild. Foto: ©Pixelot - stock.adobe.com

Mainz. „Als Gesundheitsministerin geht es mir an erster Stelle um eine gute und hochwertige gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und es gilt, weitere Verunsicherung von Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Mit der Einladung der Krankenhäuser und der Krankenkassen zu einem Runden Tisch verbinde ich den ernsthaften Wunsch, dass sich die Beteiligten in ihren Positionen einander annähern und vielleicht sogar eine außergerichtliche Einigung erzielen. Hierfür werde ich ein Schlichtungsverfahren vorschlagen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Der Runde Tisch in Rheinland-Pfalz findet am 29. November statt, kündigte Bätzing-Lichtenthäler an. Gleichzeitig forderte sie die Bundesregierung auf, dem Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen und mit Krankenhäusern und Krankenkassen in außergerichtlichen Gesprächen gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

„Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung mit den Krankenkassen und den Krankenhäusern früher das Gespräch gesucht hätte. Aber auch jetzt ist es noch nicht zu spät, weiter eine Einigung anzustreben. Die Einrichtung eines Runden Tisches und einer Schlichtung wären auch auf Bundesebene gute Verfahren, um zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen“, schlug Bätzing-Lichtenthäler vor. Die Ministerin kündigte an, sich dafür im Rahmen der noch in dieser Woche stattfindenden Telefonkonferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einzusetzen.“ Nur ein gemeinsames Handeln des Bundes und der Länder könne eine bundesweit geltende Einigung sicherstellen.

Hintergrund: Zwei Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung, die ein Mindestmerkmal für die Abrechnung der komplexen Schlaganfallversorgung nachträglich neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Schlaganfallversorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze Stichtagsregelung für Vergütungsansprüche und Rückforderungsansprüche der Krankenhäuser vor. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht werden, da diese offenbar befürchten, dass ihnen potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt.

Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz