Bekanntmachung des Amts für Jugend, Soziales, Schulen
Anmeldung für die Grundschulanfänger
für das Schuljahr 2014/2015
Andernach. Gemäß § 57 des Landesgesetzes für die Schulen in Rheinland-Pfalz (Schulgesetz) vom 30.03.2004, geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GVBl. S. 42), beginnt für alle Kinder, die bis zum 31.08.2014 das 6. Lebensjahr vollenden, die Pflicht zum Besuch der Grundschule mit Beginn des neuen Schuljahres.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können ebenfalls auf Antrag der Eltern gem. § 58 Schulgesetz eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Die Einschreibung der Grundschulanfänger aus dem Bereich der Stadt Andernach erfolgt bei der Schulleitung der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule.
Nachstehend die Einschreibezeiten:
Grundschule St. Stephan,
Taubentränke 51, Tel. 02632/1242
16.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
18.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
23.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
gemäß persönlichem Termin
Grund- u. Ganztagsschule St. Peter, Karolingerstraße 63, Tel. 02632/1239 24.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
25.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
gemäß persönlichem Termin
Grundschule Martinschule, Frankenstraße 43, Tel. 02632/ 1241
19.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
20.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
gemäß persönlichem Termin
Grundschule Hasenfänger, K.-Schumacher-Str. 107, Tel. 02632/ 300707
10.09.2013, 08.00 bis 11.00 Uhr
12.09.2013, 08.00 bis 11.00 Uhr
17.09.2013, 08.00 bis 11.00 Uhr
gemäß persönlichem TerminGrundschule St. Kastor, Jahnstraße 22, Tel. 02632/71663
10.09.2013, 08.15 bis 11.00 Uhr
12.09.2013, 08.15 bis 11.00 Uhr
Grundschule Am Nastberg Eich, Schulstr. 8, Tel. 02632/ 82871
26.09.2013, 08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
gemäß persönlichem Termin
Grundschule Namedy, Hauptstraße 56, Tel. 02632/124704.09.2013, 10.00 bis 13.30 Uhr
Zur Anmeldung muss die Geburtsurkunde oder das Familien-Stammbuch, die Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch des Kindes vorgelegt werden.
Stadtverwaltung Andernach,
27.08.2013
In Vertretung:
Claus Peitz
Bürgermeister
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