Allgemeine Berichte | 06.11.2015

Tierschutzverein und Tierheim Andernach informieren

Auch an St. Martin der Tiere Gedenken

Andernach. Mit Martinsumzügen und selbstgebastelten Laternen wird in ganz Deutschland und natürlich auch in Andernach in diesen Tagen das Martinsfest gefeiert. Die schöne Tradition ist aber auch eng mit großem Tierleid verknüpft, warnt das Tierheim Andernach. Dem Martinsfeuer - der Höhepunkt vieler Martinsfeste - fallen jährlich tausende Wildtiere zum Opfer. Bereits Wochen vor St. Martin werden die großen Reisighaufen aufgeschichtet und dann von vielen Wildtieren als Unterschlupf genutzt. Doch der vermeintlich sichere Unterschlupf wird für Kleintiere wie Igel, Mäuse oder Kröten schnell zu einer tödlichen Falle.

Es können ganz leicht Maßnahmen getroffen werden

Alle, die nicht auf die Tradition verzichten wollen, sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen beachten. Das Material erst kurz vorher auf- und unbedingt kurz vor dem Anzünden umschichten, um den Tieren die Möglichkeit zur Flucht zu geben. Es reicht nicht, nur am Brennmaterial zu rütteln, da die Tiere sich so meist nicht aus ihrem Unterschlupf bewegen. Zudem empfiehlt das Tierheim Andernach auf den traditionellen Gänsebraten zu verzichten und sich für eine vegetarische oder vegane Alternative zu entscheiden. Der Grund: Der größte Teil der Martinsgänse wird unter katastrophalen Bedingungen im Ausland gemästet. Wer jedoch bei seinem Festtagsmenü auf Fleisch nicht verzichten möchte, sollte dann auf eine artgerechte Haltung der Tiere achten.

Eine artgerechte Haltung ist das Mindeste

Aktuell kommen etwa 80 Prozent der Gänse aus Polen, Ungarn und zum Teil auch aus Tschechien. Dort ist die Haltung vielfach alles andere als artgerecht. Größtenteils werden Gänse in engen Ställen ohne Badewasser gehalten, in denen sie sich nicht artgerecht verhalten können. Um die Intensivtierhaltung zu verschleiern, werden die Tiere zum Teil mit irreführenden Bezeichnungen angeboten. Beispielsweise suggerieren Begriffe wie „vom Bauernhof“ oder „Landkorngans“ eine artgerechte Haltung. Tierschützer fordern deshalb nicht nur ein Ende der tierquälerischen Haltungsbedingungen und verbindliche Gesetze zur Haltung von Gänsen, sondern auch ein Verbot von beschönigenden Bezeichnungen. Gesetzlich geschützte Kennzeichnungen sind „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“, „Bio-“ oder „Ökogans“ . Diese Bezeichnungen stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf. Wer das Tierheim Andernach besuchen und unterstützen möchte, ist willkommen. Die Öffnungszeiten sind täglich von 14 bis 17 Uhr. Das Spendenkonto Tierschutzverein Andernach u.U. e.V. IBAN DE97 576 5001 0002 0004 5443, BIC MALADE51MYN, 5662 Andernach, Augsbergweg 62, Tel. (0 26 32) 44 34 3.

Pressemitteilung des

Tierheims Andernach

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