Wirtschaftliche Arbeitervereinigung Nickenich
Fit für SEPA
Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren
Nickenich. Bislang wurden die Vereinsbeiträge der Wirtschaftlichen Arbeitervereinigung Nickenich per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von der WAV bei den Mitgliedern eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens wird die WAV ab dem 29. August 2014 das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Die seinerzeit mit den Mitgliedern geschlossenen Einzugsermächtigungen dienen hierzu als entsprechendes SEPA-Mandat.
Bei den Einzügen wird die Gläubiger-ID„DE70ZZZ00000409601“ verwendet werden, die jeweilige Mandats-Referenz möchten die Mitglieder bitte dem ersten Einzug entnehmen. In Zukunft wird die Wirtschaftliche Arbeitervereinigung Nickenich den Mitgliedsbeitrag jährlich zum 30. Juni einziehen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Bei Fragen rund um die Mitgliedschaft und den Beitragseinzug stehen die Mitglieder des Vorstandes gerne zur Verfügung. Näheres sowie sonstige Informationen sind auch auf der Internet-Seite www.wav-nichenich.de erhältlich.
