Politik | 20.04.2013, 14:00 Uhr

Inklusion an Schulen

CDU-Landtagsabgeordnete besuchten Schwerpunkt- und Förderschule in Andernach

Hedi Thelen (l.) und Bettina Dickes (r.) im Austausch mit Lehrkräften der Elisabeth-Schule Andernach.WPA

Andernach. „Inklusion“ bedeutet, dass alle gleichbehandelt werden - in Schulen sollen Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam unterrichtet werden können. Im Januar 2013 beschloss der Ministerrat ein Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich. Das Ziel: Kindern und Jugendlichen sollen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich eröffnet werden.

Hedi Thelen, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, besuchte jetzt mit der bildungspolitischen Sprecherin Bettina Dickes die Schwerpunkt-Grundschule Hasenfänger und die Elisabeth-Schule in Andernach, um die Auswirkungen einer Inklusion aus erster Hand von den Lehrkräften zu erfahren. Bei den Bemühungen steht die Umsetzung der von Deutschland 2009 unterschriebenen UN-Behindertenrechtskonvention im Vordergrund, bei allen Maßnahmen, die Kinder Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.

Doch wie müssen die Bedingungen aussehen? Das Schulgesetz soll zum Schuljahr 2014 / 2015 geändert werden, erläutert Hedi Thelen. Dann werde ein uneingeschränktes Wahlrecht eingeführt. Behinderte Kinder können dann Förderschulen wie etwa die Elisabeth-Schule in Andernach, Schwerpunktschulen oder Regelschulen besuchen. Thelen und Dickes wollen mit vielen Schulbesuchen im ganzen Land seit August Grenzen und Möglichkeiten der Inklusion erörtern. Das Hauptaugenmerk liege dabei auf geistigen Beeinträchtigungen, ergänzen die CDU-Politikerinnen. Über körperliche Behinderungen müsse eine Gesellschaft heute nicht mehr diskutieren, sagen sie.

Laut Beschluss des Ministerrats soll ein vorbehaltloses Wahlrecht für die Eltern von Kindern mit Behinderungen zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot an einer Schwerpunktschule und einem auf die Behinderung abgestimmten Angebot in einer Förderschule im Schulgesetz verankert werden. Der besondere Förderbedarf behinderter Schüler müsse aber auch berücksichtigt werden, so Hedi Thelen. „Ein Missbrauch geistig behinderter junger Menschen als Lehrmittel, um beispielsweise Gymnasiasten Sozialkompetenz zu vermitteln, ist für mich undenkbar.“ Im Gespräch mit Lehrkräften konnten die Landtagsabgeordneten erfahren, welche Aufmerksamkeit Schüler einer Förderschule benötigen - und auch bekommen. Bettina Dickes will, dass ein Kind bei der Beschulung im Mittelpunkt steht und man sich genau ansieht, was man tun kann und muss, um dem Kind zu helfen. „Es gibt Kinder, die einen anderen Unterricht brauchen. Manche Kinder haben Förderschulen nötig.“ Beispielsweise unterscheiden sie zwischen dem Klassenlehrerprinzip und dem Fachlehrerprinzip: Je mehr Lehrkräfte an einem Schultag in den Unterricht kommen, desto schwieriger kann es für einzelne Schüler bereits werden. In einer Förderschule vollziehe sich der Unterricht bewusst ohne solche Stresssituationen. „Man muss genau sehen, für welches Kind eine Förderschule da ist“, folgert Dickes.

Die CDU sei nicht gegen eine gemeinsame Beschulung von Behinderten und Nichtbehinderten, unterstreichen Hedi Thelen und Bettina Dickes. Aber: Förderschulen hätten nunmal ihre „klaren Stärken“ und die Ressourcen müssten da sein. Zusätzlich kommt auf die Schulträger einiges zu - denn die Möglichkeiten zur Inklusion müssen geschaffen werden.

Detaillierte Informationen zum beschlossenen Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich finden sich auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Hedi Thelen (l.) und Bettina Dickes (r.) im Austausch mit Lehrkräften der Elisabeth-Schule Andernach.Foto: WPA

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