Allgemeine Berichte | 17.04.2015

Andernach hat wieder eine Schiedsfrau

Isabell Krupp ist künftig für den Schiedsamts-Bezirk I zuständig

Offizielle Ernennung am Amtsgericht Andernach

Isabell Krupp ist künftig für den Schiedsamts-Bezirk I zuständig

Andernach. Bereits vor einem Jahr wurde Winfried Steffens als Schiedsmann für den Andernacher Schiedsamtsbezirk II (Gebiet südlich der Bahnlinie, Miesenheim, Eich und Kell) vereidigt. Während der Vakanz im Bezirk I deckte er vertretungsweise auch diesen Bereich ab. Nun hat auch das Stadtgebiet nördlich der Bahnlinie sowie der Stadtteil Namedy (Bezirk I) wieder seine Schiedsfrau: Isabell Krupp wurde durch den stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts, Helmut Brenner, vereidigt. Der Stadtrat hatte die Andernacherin zuvor dem Amtsgericht vorgeschlagen. Im Beisein des Amtsgerichts-Direktors Manfred Ley, Oberbürgermeister Achim Hütten, Barbara Vogt (Haupt- und Rechtsamt der Stadt) und Winfried Steffens nahm Helmut Brenner der künftigen Schiedsfrau die Eidesformel ab und übergab ihr die Ernennungsurkunde.

Isabell Krupp (57), Mutter von drei, jetzt erwachsenen Kindern, ist als Erzieherin in einer Andernacher Kindertagesstätte tätig. Darüber hinaus ist sie als ausgebildete Entspannungs-Pädagogin und Dozentin in der VHS Weißenthurm im Umgang mit Menschen geübt, hat es gelernt, zuzuhören und zu vermitteln. Ihr Grundsatz lautet: „Man kann über alles reden und es gibt für alles eine Lösung!“

Nach der Vereidigung und Ernennung gratulierten die Anwesenden Isabell Krupp und wünschten ihr für ihr künftiges Wirken in ihrem neuen verantwortungsvollen Aufgabenfeld alles Gute.

„Schlichten statt Richten“

Schiedsleute sind unter anderem zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (zum Beispiel unter Nachbarn) und bei Strafdelikten wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Nach dem Grundsatz „Schlichten statt Richten“ kann durch Vermittlung einer Schiedsfrau beziehungsweise eines Schiedsmannes eine außergerichtliche Einigung herbeigefügt werden, sofern eine Partei daran interessiert ist. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür und stellen so den sozialen Frieden wieder her. Vorgeschrieben ist die Beteiligung der Schiedsperson dann, wenn eine Privatklage vor dem Strafgericht erhoben werden soll. Dieser Klage muss in aller Regel ein Sühneversuch vorangehen, in dem die Schiedsperson versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Amtsperiode einer Schiedsfrau beziehungsweise eines Schiedsmanns beläuft sich auf fünf Jahre.

Nach der Vereidigung übergab Helmut Brenner die Ernennungsurkunde an Isabell Krupp.

Nach der Vereidigung übergab Helmut Brenner die Ernennungsurkunde an Isabell Krupp.

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