Offener Kanal Andernach im Gespräch mit Imam Noman Khalid aus Koblenz
Islam und Grundgesetz
Andernach. Der Islam ist zwischenzeitlich zum Reizwort in der bundesdeutschen Debatte geworden. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland Aiman Mazyek spricht vom „antiislamischen Rassismus“, der sich in Deutschland immer weiter ausbreite. Lehrerinnen erleben immer wieder, dass sie von muslimischen Schülern nicht ernst genommen werden. Von einer Frau würden sie sich nichts sagen lassen, so ihre Aussage. Es stellt sich die Frage, ob ein Islam, der die hiesige Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als allein gültige Religion erhebt, mit dieser Rechtsordnung und Kultur vereinbar ist. Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig und gilt als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung. Religiöse Satire und Karikaturen sind ebenfalls von der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützt. Für alle, die in diesem Land leben, muss das Grundgesetz über allen religiösen Büchern, einschließlich Koran und Bibel, stehen. Das Grundgesetz und seine Beachtung ist die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben, es ist das, was trennt und vereint, nicht die Hautfarbe, nicht die Herkunft und nicht die Religion. Wie man das den Menschen, die hierher kommen, verständlich machen kann, diese und viele andere Themen kamen während des fast einstündigen Gesprächs zur Sprache. Der Leitende Imam der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Koblenz, Noman Khalid, stellte sich den Fragen von Alfred Adams. Otto Kaiser zeichnete das Gespräch auf. Zu sehen ist die Aufzeichnung unter dem Titel „Gut zu Wissen – gibt es einen muslimischen Antisemitismus?“ im Programm des offenen Kanals Andernach. Die genaue Sendezeit erfahren Interessenten unter OK4.de im Internet. Das Tagesprogramm und weitere Sendungen können im Livestream im Internet und in der Mediathek angesehen werden.
Pressemitteilung
Alfred Adams
