Allgemeine Berichte | 15.01.2016, 12:50 Uhr

Angeklagten wird u.a. eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt

Körperverletzungen bis hin zur räuberischen Erpressung vor Gericht

Bad Breisig/Ahrweiler, Neustadt/Wied. Neun Angeklagte im Alter zwischen 35 und 59 Jahren müssen sich ab dem 20. Januar vor dem Landgericht in Koblenz verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, sich in der Zeit von Mai 2013 bis April 2015 u.a. in Neustadt/Wied, Bad Breisig, Bergisch-Gladbach, Ahrweiler, Bonn-Bad Godesberg, Vettelschoß und Wirges als Mitglieder, teilweise auch als Rädelsführer, an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben, in deren Rahmen die Angeschuldigten in verschiedenen personellen Zusammensetzungen Straftaten der Körperverletzung sowie der Nötigung und in jeweils einem Fall auch der räuberischen Erpressung und der Geiselnahme begangen haben sollen. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, zur Tatzeit Mitglieder des Charters Bonn des Motorradclubs „Hells Angels“ gewesen zu sein, der zur Tatzeit im Großraum Bonn, dem vorderen Westerwald und dem nördlichen Rheinland-Pfalz Aktivitäten entfaltet habe.

Alle Mitglieder des straff organisierten Clubs sollen gehalten gewesen sein, den Clubinteressen Vorrang vor ihren privaten Interessen zu geben. Auch sei ihnen eine Kooperation mit staatlichen Stellen verboten gewesen, da in dem Club das Gewaltmonopol des Staates abgelehnt worden sei. Die Angeschuldigten hätten einen „Alleinvertretungsanspruch“ des Clubs in dessen Tätigkeitsgebiet erhoben und durchgesetzt, indem sie die Gründung anderer Motorradclubs von ihrer Zustimmung abhängig gemacht oder auch verhindert hätten. Auch sollen sie in bestehende Motorradclubs eingegriffen und in Einzelfällen deren Auflösung angestrebt und erreicht haben. Zur Durchsetzung des „Alleinvertretungsanspruchs“ hätten sie in insgesamt acht Fällen Körperverletzungen und auch Nötigungen - in einem Fall im Versuchsstadium - begangen.

Die Körperverletzungen seien dabei jeweils gemeinschaftlich, in zwei Fällen auch unter Einsatz von Schlagwerkzeugen und in einem Fall mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen worden. Auch sollen die Angeschuldigten eine gegen den Geschädigten nicht bestehende Schadenersatzforderung mit strafbaren Mitteln durchgesetzt haben. Wegen einer Beschädigung seines Motorrades habe einer der Angeschuldigten Schadenersatz von einem rivalisierenden Motorradclub verlangt. Nachdem es zu einer Zahlung nicht gekommen sei, sollen die Angeschuldigten dem dem rivalisierenden Club angehörenden Geschädigten an einer Rheinfähre aufgelauert, seinen PKW umstellt und von ihm unter Gewaltandrohung Zahlung verlangt haben. Da der Geschädigte an diesem Tag zu einer Zahlung nicht in der Lage gewesen sei, soll einer der Angeschuldigten ihn aufgefordert haben, sich wegen der Zahlung später an ihn zu wenden. Vier Tage später sollen zwei der Angeschuldigten den Geschädigten zuhause aufgesucht haben, um unter weiterer Gewaltandrohung erneut Zahlung zu verlangen, die daraufhin aus Angst vor weiteren Übergriffen auch erfolgt sein soll. Schließlich werden einem Teil der Angeschuldigten unterschiedliche Waffendelikte in Form des unerlaubten Besitzes von Schusswaffen und Munition sowie teilweise auch des unerlaubten Führens dieser Waffen zur Last gelegt.

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