Zwölf Kraftomnibusse waren zu beanstanden
Kontrolle von Reisebussen auf der BAB 3
Region. Am Mittwoch, 26. März fand auf der BAB 3, Fahrtrichtung Süd, auf der Rastanlage Heiligenroth eine ganztägige polizeiliche Kontrollmaßnahme zur Überwachung des gewerblichen Personenverkehrs statt. Die durch die Verkehrsdirektion Koblenz initiierte Maßnahme wurde von Mitarbeitern der regionalen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, dem Zoll und Kräften der hessischen Polizei unterstützt.
Von insgesamt 17 kontrollierten Kraftomnibussen waren 12 zu beanstanden. Es ergab sich ein breites Beanstandungsfeld, welches neben einer Strafanzeige wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Weiteren sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen, drei Mängelberichte und acht weitere Kontrollberichte zum Ergebnis hatte. Bei den in den Kontrollberichten aufgeführten Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten und das Personenbeförderungsgesetz handelte es sich erfreulicherweise nur um geringfügige Übertretungen.
Gegen eine Mitreisende in einem ausländischen Linienbus bestand ein Vollstreckungshaftbefehl. Eine Festnahme konnte diese letztlich durch Zahlung der offenen Geldforderung abwenden.
Als besonders bedenklich erwies sich der technische Zustand von zwei Bussen. Bereits bei der ersten Inaugenscheinnahme wurden derart gravierende Mängel festgestellt, dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Beide Fahrzeuge wurden direkt durch einen Sachverständigen überprüft, welcher letztlich die Verkehrsunsicherheit feststellte. In beiden Fällen war die Fahrt mit dem Bus zu Ende und gegen Fahrer und Halter wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen vorgelegt. Die Fahrgäste mussten warten, bis entsprechende Ersatzbusse zur Verfügung standen.
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Koblenz
