Prozess gegen Apotheker beginnt
Vor dem Landgericht in Koblenz beginnt morgen der Prozess gegen einen Apotheker. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum von Ende 2005 bis Mitte 2009 als Apotheker in 15 Fällen von einem pharmazeutischen Hersteller verbilligte Medikamente für den ausschließlichen Krankenhausbedarf mit dieser Zweckbindung erworben und diese gemäß vorgefasster Absicht entgegen seiner Angaben im Rahmen der Bestellung an niedergelassene Ärzte zur ambulanten Behandlung veräußert zu haben. Hierdurch erzielte er einen erheblichen Einkaufsvorteil gegenüber regulär erworbener Ware. Dem Apotheker wird weiter zu Last gelegt, im gleichen Zeitraum in 238 Fällen für das Ausland bestimmte, in der Bundesrepublik Deutschland weder verkehrs- noch verordnungsfähige Medikamente bezogen und anschließend gemäß seiner vorherigen Planung im Rahmen der Abrechnung gegenüber den Krankenkassen diesen vorgespiegelt zu haben, er habe (deutlich teurere, reguläre) deutsche Offizinware erworben und verarbeitet. Insgesamt soll ein Schaden von ca. 122.000 € entstanden sein.