SGD Nord berät zum geplanten Festival „Rock am Ring“ in Mendig
Bisherige Rechtsverordnung verbietet keine Großveranstaltungen
Mendig. Hinsichtlich des Vollzugs der Wassergesetze wurde seitens der Verbandsgemeinde Mendig ein ordnungsbehördliches Verfahren in Aussicht gestellt, an dem die SGD Nord als obere Wasserbehörde eingebunden wird.
Generell ist schon jetzt festzustellen, dass die bisherige Rechtsverordnung keine Großveranstaltungen verbietet. In den Vorgesprächen wurde signalisiert, dass, sofern die allgemeinen Sorgfaltspflichten beachtet werden, keine erheblichen Bedenken aus wasserrechtlicher Sicht gesehen werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass die Stellflächen für PKW überwiegend nicht in der Schutzzone liegen dürfen. Das Verfahren ist nach Information der SGD Nord bisher nicht eingeleitet.
Auch zu naturschutzrechtlichen Belangen haben Gespräche stattgefunden, die aufzeigen, unter welchen Bedingungen die Veranstaltung möglich wäre. Diese müssen zwingend in die Gesamtkonzeption einfließen.
Die SGD Nord wird auch weiterhin als Fachbehörde serviceorientiert beratende Gespräche führen.
Pressemitteilung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
