Politik | 12.02.2016

Bericht aus dem Rathaus Bad Breisig

Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in der Goldenen Meile

Bad Breisig. Das o. a. Thema in Zusammenhang mit der Ansiedlungsentscheidung der Firma Dreimüller, auf das Gelände des ehemaligen Realmarktes in der Goldenen Meile in Bad Breisig zu gehen, wurde in der Presse derart kommentiert, dass daraus die Öffentlichkeit falsche Schlüsse ziehen könnte. Leider werden hier die in der Pressekonferenz von der Verwaltung vorgetragenen Aspekte völlig falsch wiedergegeben.

Gegenüber den Pressevertretern wurde dargestellt, dass die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens Dreimüller heute, mit der verlorenen Klage der Stadt, nicht besser und nicht schlechter geworden ist, als zum Zeitpunkt des Bestehens des „alten“ Wasserschutzgebietes vor Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung, die von der Stadt beklagt wurde.

Ausdrücklich wurde erwähnt, dass im Gewerbegebiet selbst durch die verlorene Klage die Chancen auf Genehmigungen nicht besser und nicht schlechter geworden sind als in früheren Jahren.

Politisches Motiv der Stadt, die Klage zu erheben, war, dass durch die neue Rechtsverordnung zur Festlegung des Wasserschutzgebietes, entgegen der begründeten Erwartungshaltung, dass die ausgewiesenen Flächen im Gebiet der Stadt Bad Breisig aufgrund der einheitlichen Ausweisung des Schutzgebietes mit der Stadt Sinzig kleiner werden, diese nun deutlich größer sind als früher.

Denn im Gegensatz zu der früheren Rechtsverordnung ist ja fast das gesamte Stadtgebiet Bad Breisig von der Rechtsverordnung Wasserschutzgebiet umfasst.

Aber, um das nochmals zu unterstreichen, im Gewerbegebiet sind die Vorgaben in der Wasserschutzzone III A heute nicht anders als damals.

Was allerdings nach der verlorenen Klage anders ist, ist die Tatsache, dass fast im gesamten Stadtgebiet heute Genehmigungsschritte für Bauantragsteller erforderlich sind, die es zu Zeiten der alten Rechtsverordnung nicht gab.

Dies war Motiv der Stadt für die Erhebung der Klage, im Gewerbegebiet haben sich überhaupt keine Änderungen ergeben.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig sieht die Gefahr, dass durch solch falsche Tatsachenbehauptungen mögliche Investoren abgeschreckt werden und hofft, dass, wie auch bereits von den Landesbehörden signalisiert, alle Beteiligten versuchen, nun in den Einzelfällen gute Lösungen für bauantragstellende Bürgerinnen und Bürger oder Gewerbetreibende zu finden.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Bad Breisig

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