Politik | 29.06.2014

Arbeitgeber fordern immer noch Vorlage der Lohnsteuerkarte

Berufsanfänger sind teils verunsichert

Ausdruck bei den Finanzämtern erhältlich

Koblenz. Zahlreiche Nachfragen bei den Finanzämtern zeigen, Berufsanfänger und Auszubildende sind verunsichert: In den Standardschreiben zum Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag fordern viele Arbeitgeber immer noch die „Vorlage der Lohnsteuerkarte“. Diese wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Bei den ELStAM handelt es sich um die elektronisch gespeicherten Angaben, die früher in Papierform auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (insbesondere Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Für junge Menschen, die erstmalig einer Arbeit nachgehen oder eine Berufsausbildung anfangen gilt - sofern sie ledig sind - die Steuerklasse I. Dem Arbeitgeber muss lediglich das Geburtsdatum, die persönliche Steuer-Identifikationsnummer und die Information, ob er Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist, mitgeteilt werden, damit dieser die ELStAM abrufen und die Lohnsteuer korrekt berechnen und ans Finanzamt abführen kann. Eine Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzbescheinigung gibt es nicht und ist auch nicht erforderlich. Besteht der Arbeitgeber dennoch auf einer Papierbescheinigung der aktuell gespeicherten ELStAM, so können sich die Berufsanfänger an ihr zuständiges Finanzamt wenden und einen „Ausdruck der aktuell gespeicherten Daten“ erhalten. Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte und ELStAM gibt es auch unter www.elsteronline.de. Für allgemeine Fragen rund um das Thema steht auch die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter zur Verfügung. Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Tel. (02 61) 20 17 92 79.

Pressemitteilung der

Oberfinanzdirektion Koblenz

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