Politik | 16.04.2013

Brohl-Lützing entscheidet sich für EVM

Stromvertrag mit dem neuen Stromversorger vor dem Abschluss

Brohl-Lützing. Gemeinsamkeit macht stark. Was zum Beispiel die Stromversorgung der Kommunen in der Verbandsgemeinde Bad Breisig angeht, ziehen die involvierten Ortsgemeinden weitgehend an einem Strang: Sie entschieden sich in öffentlichen Sitzungen der örtlichen Bürgervertretungen nach 20 Jahren vertraglicher Bindung an das RWE bei der Neuvergabe der Stromkonzession für die nächsten 20 Jahre übereinstimmend für Partnerschaft mit dem Anbieter EVM. Wie vorher schon Bad Breisig und Gönnersdorf gab es bei der Gemeinderatssitzung im Bürgerhaus auch in Brohl-Lützing eine überwältigende Entscheidung (bei nur einer Gegenstimme) zugunsten des neuen Lieferanten. Vorher hatte Ortsbürgermeisterin Christel Ripoll in einer überzeugenden Sachdarstellung für die neue Regelung geworben. Der von der Gemeinde Brohl-Lützing einst geschlossene Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Partner RWE ist im Jahr 2009 ausgelaufen. Deshalb sei eine neue Vereinbarung nunmehr geboten. Die Verwaltung habe das Vergabeverfahren mit weiteren Kommunen der Rheinschiene in einer Projektgruppe durchgeführt. Dabei strebten die beteiligten Kommunen die Option neben einer reinen Neukonzessionierung auch die Rekommunalisierung im Rahmen einer Beteiligungs-Netzgesellschaft an. Die Ortsbürgermeisterin erläuterte: „Nach Bekanntmachung des Verfahrens im Bundesanzeiger bekundeten sechs Unternehmen ihr Interesse an der Umsetzung jeweils beider Optionen. In der Folge führte die Projektgruppe, in der alle Ortsbürgermeister mitwirkten, mehrere Verhandlungsrunden mit den Interessenten. Ziel war die Optimierung der jeweiligen Angebote im Rahmen eines für die Interessenten diskriminierungsfreien und transparenten Verfahrens.“ Nach Auswertung der Angebote erfüllte die EVM GmbH weitestgehend das Anforderungsprofil sowohl hinsichtlich Konzessionierung, als auch bei der Realisierung einer Kooperationslösung. „Im Hauptausschuss wurden die Bewertungsdifferenzierung zwischen den Angeboten im Vorfeld der Gemeinderatssitzung abgewogen und den Mandatsträgern zur Kenntnis gebracht.“ Nach Gründung einer Eigentumsgesellschaft wird diese sich um Übertragung des Netzes vom Altkonzessionär bemühen. Verfügt die Eigentumsgesellschaft über die Stromversorgungsnetze, haben die involvierten Kommunen die Möglichkeit, sich unmittelbar oder über eine Zwischengesellschaft mit bis zu 74,9 Prozent am Vermögen der Eigentumsgesellschaft zu beteiligen. Die Eigentumsgesellschaft wird die Stromverteilnetze nicht selbst betreiben, sondern sie auf der Grundlage eines sogenannten Netzpachtvertrages der EVM Netz GmbH verpachten. Dieser Pächter wird verpflichtet sein, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Netz für die allgemeine Versorgung ihres Gebietes zu planen, zu bauen, zu betreiben, zu warten, zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Nach allen Abzügen (Verwaltung, Zinsen, Tilgung) wird ein Gewinnanteil übrig bleiben, der den Kommunen zusteht. Die Beschlussvorlage für den Gemeinderat resümiert wörtlich: „Ausweislich der vorgelegten Dokumentation ist ein wirtschaftlicher Betrieb zu erwarten.“ Bürgermeisterin Christel Ripoll wies noch einmal zusammenfassend darauf hin, dass „die vorliegenden Angebote, der Kriterienkatalog, die ökologischen Gesichtspunkte in Zeichen der Energiewende in den verschiedensten Sitzungen mit Ausschuss- und Ratsmitgliedern in Anwesenheit der Rechtsexperten erörtert und diskutiert wurden. Die aufgeworfenen Fragen wurden auch in den Fraktionssitzungen, wenn gewünscht, erörtert. Dieses Angebot enthält für unsere Kommunen sehr große Vorteile: Die Konzessionsabgabe, die vom bisherigen Konzessionsträger halbjährlich an die Gemeindekasse gezahlt wird nun monatlich überwiesen. Diese Abgabe fließt dann zu hundert Prozent in den Gemeindehaushalt ein und nicht - wie bisher - nur zu 90 Prozent und mit 10 Prozent in den Haushalt des Kreises. Nach Ablauf des Vertrages bleibt die Bereitschaft zur Weiterzahlung der Abgabe. Die einzurichtende 24-Stunden-Hotline bei Störungen und ein Ansprechpartner vor Ort sowie die Erdverkabelung waren weitere Punkte. Nach Übertragung der Netze in die EVM können wir als Kommune entscheiden, ob wir in eine Beteiligungsgesellschaft einsteigen. Nach positiver Entscheidung verpachten wir das Netz an die EVM, also können die Pachtentgelte für die Ortsgemeinde Brohl-Lützing nach Abzug der laufenden Kosten zur Tilgung aufzunehmender Kredite verwandt werden. So werden die beteiligten Kommunen in 20 bis 25 Jahren Netzeigentümer sein.“ Solch vorteilhafte Prognosen der Bürgermeisterin hatten überwältigende Zustimmung aller im Rat vertretenen Fraktionen zur Folge. Sowohl CDU-Fraktionssprecher Josef Hommen sah die Vorteile der neuen Regelung und lobte die sorgfältige Vorarbeit der Verwaltung, als auch Rainer Mosen, der Sprecher der FWG. Er betonte die Zufriedenheit der FWG „nach intensiver Prüfung“ besonders auch deshalb, weil „die Monopolisten des RWE nach 20 Jahren endlich von ihrem Hohen Ross geholt werden.“ Marianne Hedwig, Sprecherin der SPD, schloss sich für ihre Parteifreunde der allgemeinen Zustimmung an. Lediglich eine Ablehnung gab es aus den Kreisen der FWG, alle übrigen Ratsmitglieder beauftragten die Verwaltung, die Vertragsverhandlungen mit der EVM in Gang zu setzen. „Ich werde den Rat natürlich über alle weiteren Schritte unterrichten“, versprach Christel Ripoll

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