Urteile im Nürburgring-Prozess
Dreieinhalb Jahre Haft für Deubel
Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel wegen Untreue in 14 Fällen und uneidlicher Falschaussage zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Koblenz. Nach anderthalb Jahren und über 60 Verhandlungstagen hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Koblenz die Urteile im Nürburgring-Prozess gesprochen. So wurde der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel wegen Untreue in 14 Fällen und uneidlicher Falschaussage zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen den früheren Geschäftsführer des Nürburgrings, Walter Kafitz, sprach es - ebenfalls wegen Untreue - eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten aus. Ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde die achtmonatige Haftstrafe, zu der das Gericht den damaligen Ring-Controller, Michael Nuß, verurteilte.
Glimpflich davon kamen der wegen Beihilfe zur Untreue angeklagte Ex-Chef der landeseigenen Investitions- und Strukturbank ISB, Hans-Joachim Metternich, und der Ex-Chef der ISB-Immobilientochter RIM, Roland Wagner, davon. Beide erhielten eine einjährige Bewährung mit Strafvorbehalt. Sollte die Bewährung widerrufen werden, behält sich das Gericht vor, Geldbußen in Höhe von 25.200 beziehungsweise 15.000 Euro zu verhängen.
Gegenstand des Verfahrens war die 2009 gescheiterte Privatfinanzierung des Nürburgring-Ausbaus, der 2012 in der Insolvenz der Nürburgring GmbH mündete. Mit dem Ziel, in der strukturschwachen Eifel Arbeitsplätze zu schaffen, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung für rund 330 Millionen Euro einen Freizeitpark am Nürburgring bauen lassen. Als sich kein Investor fand, plante Deubel eine private Finanzierung und setzte dabei auf dubiose Finanzvermittler. Der Plan scheiterte jedoch spektakulär. Nachdem ein Millionenscheck eines angeblichen Milliardärs aus den USA ungedeckt und damit geplatzt war, musste das Land einspringen und der damalige Landesfinanzminister zurücktreten. Bis dahin hatte Deubel versucht, die gescheiterte Privatfinanzierung zu vertuschen. „Nach außen sollte der Schein gewahrt werden, dass das Ringprojekt aus privaten Mitteln finanziert wird“, erklärte Richter Winfried Hetger. Deshalb habe Deubel gemeinsam mit den Chefs der ISB und deren Immobilientochter RIM Aktionen der „Vertuschung“ betrieben. Neben Zahlungen der Nürburgring GmbH an die damaligen Finanzvermittler standen in diesem Zusammenhang vor allem stille Einlagen der RIM bei einer Firma des Investors Kai Richter im Fokus. So hatte das Land Rheinland-Pfalz für die geflossenen Millionen hatte eine hundertprozentige Ausfallbürgschaft gewährt. Das Modell der stillen Beteiligungen sei aus „Vertuschungszwecken“ gewählt worden. Tatsächlich seien „verkappte Darlehen“ gewährt worden. Allen Beteiligten sei bewusst gewesen, dass die Firma das Geld nicht werde zurückzahlen können, so dass Deubel gegen das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen und Steuergelder in Millionenhöhe gefährdet habe. Er sei faktisch als Geschäftsführer der nahezu landeseigenen Nürburgring GmbH aufgetreten und habe bestimmenden Einfluss auf das Projekt „Nürburgring 2009“ ausgeübt. So habe der 64-Jährige auch daran mitgewirkt, dass Geld zu Unrecht an umstrittene Kreditvermittler geflossen sei. Die hätten für die Vermittlung eines Darlehen von einem US-Investor von der GmbH eine Provision in Millionenhöhe gefordert. Das Geld sollte nach Erhalt eines Schecks aus den USA auf ein Schweizer Konto gezahlt werden. Der Scheck erwies sich als ungedeckt. Dass die Zahlung in letzter Minute noch habe gestoppt werden können, sei reine Glückssache gewesen. Selbst einem „Finanzunerfahrenen“, so der Richter, hätte die Brisanz dieses unvorsichtigen Vorgehens klar sein müssen.
Im Verlauf des Marathonprozesses waren prominente Zeugen wie der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und seine Nachfolgerin Malu Dreyer (beide SPD) als Zeugen gehört worden. Deubel selbst hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte der ehemalige Finanzminister auch seine Pensionsansprüche verlieren. Allerdings kündigte Deubels Verteidiger Rüdiger Weidhaas an, in Revision gehen zu wollen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung wollte sich zu dem Urteil zunächst nicht äußern „Es ist nun an den Prozessbeteiligten, die Entscheidung des Gerichts zu prüfen. Bevor nicht eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, enthält sich die Landesregierung aus Respekt vor dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren einer Bewertung“, erklärte Regierungssprecherin Monika Fuhr.
