Staatsanwaltschaft Koblenz bestätigt auf Anfrage von BLICK aktuell:
Ehemaliger IHK-Hauptgeschäftsführer und dessen Stellvertreter sind angeklagt
Koblenz/Region. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz nun auf Anfrage von BLICK aktuell mitteilte, hat diese am 24.04.2013 gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz Anklage wegen Untreue in 43 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen zum Wirtschaftsschöffengericht des Amtsgerichts Koblenz erhoben. Zugleich wurde Anklage gegen den ehemaligen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz wegen Untreue in 21 Fällen erhoben. Dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer werde, so Oberstaatsanwalt Rolf Wissen, in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, in 22 Fällen den Dienstwagen der IHK Koblenz für private Fahrten genutzt zu haben, ohne die hierfür vereinbarten Betriebskosten zu tragen. Dadurch soll der IHK Koblenz ein Schaden in Höhe von etwa 2.600 Euro entstanden sein.
In einem Fall soll er für die Kosten für die private Feier seines 60. Geburtstages nur 1.500 Euro an das Gastronomische Bildungszentrum in Koblenz gezahlt haben, obwohl tatsächlich fast 4.000 Euro fällig gewesen wären. Weiter werde ihm vorgeworfen, in 19 Fällen Flugkosten für seine Ehefrau in Höhe von etwa 15.000 Euro dem Gastronomischen Bildungszentrum rechtsgrundlos in Rechnung gestellt zu haben. Zudem soll er vom Gastronomischen Bildungszentrum einen Weinkühlschrank im Wert von 1.900 Euro zum Preis von 100 Euro erworben haben. Letztlich wird ihm zur Last gelegt, in drei Einkommensteuererklärungen die private Nutzung des Dienstwagens der IHK Koblenz nicht erklärt und dadurch Einkommensteuer verkürzt zu haben. Der ehemalige stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz, so Wissen weiter, ist verdächtig, entgegen der ursprünglichen Vereinbarung die Zahlung von 1.500 Euro statt der fälligen 4.000 Euro mit dem Gastronomischen Bildungszentrum vereinbart zu haben. In 19 Fällen soll er pflichtwidrig veranlasst haben, dass das Gastronomische Bildungszentrum die Reisekosten der Ehefrau des ehemaligen Hauptgeschäftsführers bezahlt und letztlich soll er den Weinkühlschrank unter Wert veräußert haben. „Die Angeschuldigten“, so Oberstaatsanwalt Rolf Wissen, „bestreiten sich strafbar gemacht zu haben.“ Eingestellt wurden die Ermittlungen hinsichtlich weiterer Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen, der Anschaffung und der Wartung von IT-Hardware für das Home-Office des ehemaligen Hauptgeschäftsführers und den Verkauf von Wein und Sekt an das Gastronomische Bildungszentrum zu überhöhten Preisen.
Für Vergehen der Untreue und der Steuerhinterziehung droht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an.UW
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