Politik | 02.03.2014

www.online-schlichter.de

Ein Jahr „Online-Schlichter“ in Rheinland-Pfalz

Verbraucherstaatssekretärin Beate Reich rät Betroffenen zur Wahrnehmung des kostenfreien Angebotes

Beate Reich

Mainz. Ob Bücher, Bekleidung oder die nächste Urlaubsreise: Online-Shopping wird immer beliebter. Doch wo viel gekauft und reserviert wird, bleiben Unstimmigkeiten nicht aus. Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Rechte erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Schlichtungsstelle „Der Online-Schlichter“. Rheinland-Pfalz ist dem Projekt vor einem Jahr beigetreten. „Der „Online-Schlichter“ kann bereits im ersten Jahr große Erfolge vorweisen. Im Jahr 2013 konnte in rund 70 Prozent der bearbeiteten Fälle eine gütliche Einigung erzielt werden. Die Verfahrensdauer betrug im Schnitt 60 Tage, wobei manche Fälle auch binnen 24 Stunden gelöst werden konnten. Ich kann betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Rheinland-Pfalz nur raten, das Angebot in Anspruch zu nehmen“, so Frau Staatssekretärin Beate Reich auf Nachfrage von Blick aktuell – Heimatzeitung.

„Verbraucherinnen und Verbraucher aus Rheinland-Pfalz können bei Streitigkeiten im Online-Handel immer und unabhängig vom Sitz des Unternehmens in Deutschland, das Angebot der kostenfreien Online-Schlichtung in Anspruch nehmen. Im Streitfall haben sie durch den „Online-Schlichter“ die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und mithilfe neutraler, qualifizierter Schlichter zu einer schnellen und einvernehmlichen Lösung zu kommen“, so die Staatssekretärin.

Der „Online-Schlichter“ ist eine Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr, die vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl getragen wird und bei der Europäischen Kommission als „mustergültige“ Schlichtungsstelle notifiziert ist. Die Schlichtungsstelle ist unter www.online-schlichter.de erreichbar. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihr Anliegen über ein Web-Formular einreichen. Nach erfolgter Eingangsprüfung nehmen die Schlichter Kontakt mit dem betreffenden Unternehmen auf, um auf Grundlage des geltenden Rechts eine rasche Klärung herbeizuführen. Beide Parteien werden stets über den aktuellen Verfahrensstand und die Reaktionen der Gegenseite auf dem Laufenden gehalten.

Die beim „Online-Schlichter“ eingereichten Streitfälle betreffen in der Regel für den Online-Handel typische Probleme wie Nichtlieferung, Gewährleistung oder Widerruf. Der Streitwert liegt in zahlreichen Fällen in einer Größenordnung, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals auf die Rechtsverfolgung verzichten.

Hintergrund:

Der Online-Schlichter ist anerkanntes Modell-Projekt und erfüllt die Qualitätskriterien für Schlichtungsverfahren der EU-Kommission. Projektpartner sind die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Berlin sowie der Gütesiegelanbieter Trusted Shops und die DEVK Versicherungen. Im Koalitionsvertrag von Dezember 2013 hat die Bundesregierung festgehalten, dass der „Online-Schlichter“ bundesweit einheitlich ausgeweitet werden soll.

Infos

Weitere Informationen sind unter www.online-schlichter.de und www.mjv.rlp.de erhältlich.

Ministerium der Justiz

und für Verbraucherschutz

Rheinland-Pfalz

Beate ReichFoto:

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